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Dienstleistungen

Beratungen

Überblick Beratung

Die t. Geschäftsstelle berät seine Mitglieder in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Löhne, Rechtsformen für Produzierende sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte. Unterstützend bietet t. auf dieser Webseite verschiedene Grundlagendokumente und Merkblätter zum Download an.

Eine Anwältin unterstützt die beraterische Tätigkeit und kann t. Mitglieder bei Rechtsstreitigkeiten begleiten. Eine Rechtsschutzversicherung besteht indes nicht.

Der Versicherungsvermittler sennest ag bietet t. Mitgliedern Beratungen zu Versicherungen an. Ausserdem können über die sennest ag Kollektivversicherungen für Krankentaggeld abgeschlossen werden.



Verbandsempfehlungen

t. erarbeitet zu verschiedenen Themen Verbandsempfehlungen oder Leitfäden, die den Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.

Aktuell sind folgende Dokumente verfügbar:

  • Verbandsempfehlung zur Zusammenarbeit von Künstler*innen und Agenturen
  • Best Practice Leitfaden «Gastfreundschaft» - Leitlinien für eine gastfreundliche Veranstalter*innen-Kultur

Vereinsgründung

t. empfiehlt Theatergruppen aus haftungsrechtlichen Gründen, die Rechtsform des Vereins zu wählen. Damit ist die persönliche Haftung der Beteiligten grundsätzlich ausgeschlossen. Ausserdem ist es im Verein organisierten Gruppen möglich, als Arbeitsgeber aufzutreten.

Buchhaltung

t. führt Buchhaltungen für Theatervereine und Einzelkünstler*innen zu niedrigen Tarifen und sorgt dafür, dass Theaterprojekte auch in kaufmännischer Hinsicht professionell abgewickelt werden.

t. Theatervideo-Fonds

t. Theaterschaffen Schweiz unterstützt seine Mitglieder bei der Finanzierung der Aufzeichnung in voller Länge ihrer professionellen Theaterproduktionen.
Die Theateraufzeichnungen werden zudem verschlüsselt auf Vimeo gespeichert und bei der SAPA (Schweizer Archiv der Darstellenden Künste) archiviert. Zusätzlich zu den Aufnahmen in voller Länge werden auch Trailer und weitere Promotionsformate finanziell unterstützt.

Anmeldung bei t. via Anmeldeformular in den vier Anmeldefristen im Jahr:

  • 31. Januar für Videoaufzeichnungen ab April des laufenden Jahres
  • 30. April für Videoaufzeichnungen ab Juli des laufenden Jahres
  • 31. Juli für Videoaufzeichnungen ab Oktober des laufenden Jahres
  • 31. Oktober für Videoaufzeichnungen ab Januar des Folgejahres

Die Theatervideoaufzeichnungen dürfen frühestens zwei Monate nach Anmeldetermin stattfinden.

Alle Bedingungen befinden sich im Merkblatt.

Förderung

Stipendien SSA - t. für Autor*innen / Interpret*innen kleinformatiger Stücke

In Zusammenarbeit mit t. Theaterschaffen Schweiz schreibt der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) jährlich bis zu 4 Stipendien aus, die sich an Autor*innen/Interpret*innen richten und das Schaffen neuer, originaler, kleinformatiger Stücke (maximal drei Interpret*innen auf der Bühne) unterstützen. Das Werk kann diversen Disziplinen der darstellenden Künste angehören; z.B. Erzählkunst, Pantomime, Theater, Humor, Kleinkunst, Zauberei, Musical, Performance usw. Die Premiere der an diesem Wettbewerb teilnehmenden Projekte darf nicht vor dem 1. Mai des Eingabejahres stattfinden. Dieses Förderprogramm ist mit einem Gesamtbetrag von 12'000 CHF für das Jahr dotiert.

Kandidat*innen und Begünstigte

Die Kandidat*innen sind die Autor*innen-Interpret*innen eines originalen Stückprojekts, die ihr Bewerbungsdossier bis zum 15. Januar 2024 der SSA, Kulturelle Angelegenheiten, zustellen.

Anforderungen an die Kandidaten und Kandidatinnen:

  • zum Zeitpunkt der Projekteingabe Mitglied der SSA und/oder des Berufsverbands t. sein.
  • handelt es sich beim Projekt um ein Gemeinschaftswerk, so muss mindestens die Hälfte der Miturheber*innen Mitglied der SSA und/oder des Berufsverbands t. sein;
  • ein sich noch im Projektstadium befindendes Originalwerk unterbreiten;
  • eine Produktionsstruktur aufweisen können, die die Uraufführung des Werks umsetzen
    kann;

Die Begünstigten der Stipendien sind die Autor*innen/Interpret*innen des Werkprojekts.

Kurse & Workshops

Kurs Soziale Sicherheit

Der Kulturmarkt Zürich führt halbjährlich den Workshop «Soziale Sicherheit für Kulturschaffende» durch. Geleitet wird er von Manuel Kühne von t.

Nächste Termine:

  • 6 märz 2024, 9 bis 16 Uhr.
  • 20. September 2024, 9 bis 16 Uhr.

Externe Angebote

An folgenden externen Weiterbildungen können t. Mitglieder zu einem reduzierten Tarif teilnehmen:


t. übernimmt ¼ des Kursgeldes (max. 200.-/Jahr pro Mitglied).

Schweizer Künstlerbörse

Die Schweizer Künstlerbörse ist ein Fixpunkt in der Agenda zahlreicher Bühnenkünstler*innen, Theaterveranstalter*innen, Agenturen, Medienschaffender und weiterer interessierter Besucher*innen.

Als Fachmesse ist sie das wichtigste Treffen für das Bühnenschaffen in der Schweiz. Der jährlich im Thun stattfindende Anlass richtet sich an den Bereich der Schweizer Theaterszene, der in kleinen und mittleren Veranstaltungsorten präsent ist. In einem weit verästelten Netz tragen diese Orte zur kulturellen Vielfalt und «Grundversorgung» im Bereich der professionellen Bühnenkünste bei.

Als einzigartiger Netzwerkanlass überwindet die Schweizer Künstlerbörse Sprach- und Landesgrenzen. Künstler*innen aus allen Regionen der Schweiz sowie aus dem Ausland dient die Veranstaltung als eine Präsentations- und Vermittlungsplattform: Sie können im Format «Kurzaufritt» Ausschnitte aus ihren aktuellen Bühnenprogrammen darbieten und im Express-Format «SPOt.» ihre neuesten Projekte vorstellen. Die Schweizer Künstlerbörse bildet so einen Querschnitt des aktuellen künstlerischen Schaffens ab und ermöglicht es, Entwicklungen zu verfolgen und Trends zu erkennen.

Die nächste Schweizer Künstlerbörse findet vom 17.-20. April 2024 statt.

Veranstalter*innen-Netzwerk

Die Veranstaltermitglieder von t. sind in sprachregionalen Netzwerken zusammengeschlossen – dem Veranstalter-Netzwerk t. (ehemals Pool KTV ATP) in der Deutschschweiz und dem Réseau romand des programmateurs de t. in der Suisse romande. Im Vordergrund der Netzwerktreffen stehen der Informations- und Erfahrungsaustausch zu gemeinsamen Themen und Anliegen.


SUISA-Rabatt

Veranstaltermitglieder von t. erhalten mit ihrer Mitgliedschaft 10% Rabatt auf die fällige Urheberrechtsentschädigung. Voraussetzung für die Gewährung dieses Rabattes ist, dass das Veranstaltermitglied selber einen Vertrag mit der SUISA für den gemeinsamen Tarif K abgeschlossen hat und die darin erwähnten Bedingungen einhält.

Verbandsmitglieder, die Kleinkonzerte veranstalten und sich schriftlich verpflichten, diesen Tarif zu respektieren, und die Tarifbestimmungen einhalten, erhalten eine zusätzliche Ermässigung auf die für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte zu zahlende Entschädigung für Kleinkonzert;

  • von 5 %, wenn sie mehr als 10 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 10 %, wenn sie mehr als 15 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 15 %, wenn sie mehr als 25 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 20 %, wenn sie mehr als 35 Konzerte pro Jahr durchführen;

Es wird auf die Anzahl der im Vorjahr nach diesem Tarif durchgeführten Konzerte abgestellt.

schauspieler.ch

t. betreibt gemeinsam mit den Partnerverbänden SzeneSchweiz und SSFV eine online-Plattform für professionelle Schauspieler*innen, ausgerichtet auf Filmengagement sowie Sprechtheater. Rund 650 Schauspieler*innen aus der Deutschschweiz präsentieren sich auf der Website, die von Fachleuten aus dem Casting, der Regie und der Produktion konsultiert wird.

Im Sommer 2020 wurde in Zusammenarbeit mit Castupload der Relaunch von schauspieler.ch vollzogen. Die Kooperation mit Castupload bietet den Mitgliedern eine zeitgemässe Web-Applikation mit viel grösserer Reichweite im deutschsprachigen Raum

Voraussetzung für die Registrierung:

  • Mitgliedschaft in einem der drei Berufsverbände t. Theaterschaffen Schweiz, Schweizer Syndikat Film und Video SSFV, SzeneSchweiz.
  • Schauspieler*in mit Ausrichtung Sprechtheater oder Film im Hauptberuf

Vergünstigungen

t. Mitglieder profitieren von folgenden Vergünstigungen:

  • Vergünstigte Eintrittskarten in die meisten Theater und Theaterfestivals.