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Engagement & Medien

Corona

Beratungen und Unterstützung

Wir beraten und begleiten unsere Mitglieder rechtlich, auch für Einsprachen. Dafür stehen uns unsere Verbandsanwält*innen zur Seite.

Zur Prüfung eures Einzelfalls benötigen die Verbandsanwält*innen von t. eure Arbeitsverträge/negative Verfügungen/Unterlagen, um eine Einschätzung dazu abzugeben. Sendet uns bitte eure Unterlagen, die wir zur Prüfung vertraulich der Verbandsanwältin schicken werden:

  • Arbeitsverträge / Werkauftrag / negative Verfügung / sonstige relevante Unterlagen
  • kurzer Beschrieb der Situation


Kontakt:

beratung@tpunkt.ch
+41 31 312 80 08

Aufgrund der aktuellen Situation sind wir eingeschränkt telefonisch erreichbar. Wir bitten euch deshalb, uns bei Anliegen und Fragen eine Mail zu schicken. Danke für das Verständnis.


Massnahmen für Kulturschaffende und für Kulturunternehmen (gültig bis 30.06.22)

Diese Seite wird nicht mehr laufend aktualisiert. Stand ist Juli 2022.

Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlagen

- BAG: Übersicht Massnahmen und Verordnungen
- BAK: Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen (admin.ch)
- www.branchenhilfe.ch: Übersichtseite zu den Unterstützungsmöglichkeiten von den Bundes- und Kantonsbehörden. t. Theaterschaffen Schweiz ist Mitinitiantin.

- Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020
- Covid-19-Verordnung besondere Lage
- Covid-19-Kulturverordnung
- Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung (Stand 17. Februar 2022)

Suisseculture hat ein Animationsvideo produziert, dass die Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende einfach erklärt:


Corona-Erwerbsersatzentschädigung nach EO

  • Für wen: Für direkt oder indirekt betroffene selbständig erwerbende Kulturschaffende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung.
  • Anmeldefrist bis Ende Juni 2022. Die Gesuche müssen jeweils spätestens drei Monate nach dem betreffenden Monat eingereicht werden, also z.B. für den Mai im August, für den Juni im September.
  • Anspruch: Die Erwerbstätigkeit muss wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich einschränkt sein (d.h. eine Umsatzeinbusse von mindestens 30% im Vergleich zu einem Durchschnittsmonat der Jahre 2015 bis 2019) sowie eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erlitten werden. Ausserdem haben Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung Anrecht, deren Betrieb auf Anordnung von Kanton oder Bund geschlossen werden muss oder bei denen mindestens eine Veranstaltung durch ein behördliches Verbot betroffen ist. Berücksichtigt werden nicht nur Absagen, sondern auch das Ausbleiben von Anfragen.
  • Leistung: 80 % des Durchschnittseinkommens vom Vorjahr (Basis AHV-Beitragsverfügung 2019 oder neu Steuerveranlagung 2019, falls dies vorteilhafter ist für die versicherte Person), runtergebrochen auf Taggelder.
  • Wo sich melden: Bei den kantonalen Ausgleichskassen.
  • Wichtig für das Jahr 2022: In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass die kantonalen Ausgleichskassen vermehrt darauf verweisen, dass «eine allgemein schlechte Wirtschaftslage» nicht zum Bezug von Corona-Erwerbsersatz berechtigen. Hier geht es zu weiteren Informationen dazu.

Links:

- Allgemeine Informationen für Selbständigerwerbende (inkl. FAQ) vom BSV
- Allgemeine Infos von der Informationsstelle AHV/IV: www.ahv-iv.ch
- Merkblatt: http://www.ahv-iv.ch/p/6.13.d (Stand 17. Februar 2022)


Nothilfe Suisseculture Sociale

  • Für wen: Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende im Anstellungsverhältnis.
  • Eingabe möglich: ja, verlängert bis 31. Dezember 2022.
  • Anmeldefristen:
    Periode September/Oktober bis 31.10.2022
    Periode November/Dezember bis 30.11.2022
    (letzte Anmeldefrist!)
  • Leistung: Unterstützung für Kulturschaffende, die aufgrund von Corona in einen finanziellen Engpass geraten sind und bei denen die Ausgaben die aktuellen Einnahmen übersteigen.
  • Wo sich melden: Bei Suisseculture Sociale.
  • Anmerkung: Arbeitnehmende im Anstellungsverhältnis können direkt ein Nothilfe-Gesuch stellen. Selbstständigerwerbende: Wie schon von März bis September besteht eine Verpflichtung, einen Antrag um Erwerbsersatz bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse einzureichen, bevor ein Antrag um Nothilfe gestellt werden kann. Ein Entscheid der Ausgleichskasse ist nicht nötig zur Einreichung des Gesuchs – allerdings kann Suisseculture Sociale erst dann über die Nothilfe entscheiden, wenn die entsprechenden Entscheide vorliegen.
  • Neuerungen in der Kulturverordnung vom 31. März 2021 (Abschnitt 4):
    -Die Vermögensgrenze wurde von 45 000 auf 60 000 Franken erhöht.
    -Bei der Anspruchsprüfung wird neu nur das frei verfügbare Vermögen angerechnet.
    -Einkommensfreibetrag: Einkommen unter 1000 Franken pro Monat werden bei der Gesuchseingabe nicht berücksichtigt.

Links:

- FAQ und eine Anleitung finden sich hier: nothilfe.suisseculturesociale.ch

Ausfallentschädigung über die Kantone

  • Für wen: Kulturunternehmen (juristische Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter). Ausserdem können auch professionelle selbstständigerwerbende Kulturschaffende wieder Ausfallsentschädigung beantragen. Seit dem 1. April 2021 werden zudem auch die Freischaffenden berücksichtigt. Definition von Freischaffenden in der Verordnung: «Kulturschaffende, die zwischen dem 1. Januar 2018 und der Gesuchseinreichung mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern aus dem Kulturbereich hatten.» (Art. 2, e)
  • Eingabe: Die Ausfallentschädigung steht bis Juni 2022 zu Verfügung. Ausnahme: Der Kanton Bern führt die Ausfallsentschädigung nach Ende April nicht weiter.
  • Anmeldefristen: (Achtung: Die Fristen können kantonal abweichend festgelegt werden):
    1.12–31.12.2021: bis 31.01.2022
    1.1.–30.4.2022: bis 31.5.2022
    1.5.-30.6.2022: bis 31.7.2022
  • Leistung: Maximal 80 % des finanziellen Schadens. Entschädigung bei Verbot, Absage, Verschiebung oder beschränkter Durchführung von Veranstaltungen oder Projekten. Neu können Kulturunternehmen auch eine Ausfallsentschädigung geltend machen, wenn sie z.B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten (basierend auf den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre). Wir empfehlen zudem Künstler*innen ihre Veranstalter*innen darauf hinzuweisen, Ausfallsentschädigung einzugeben. Honorare und Gagen fallen auch darunter.
  • Wo sich melden: Beim Wohnsitz-Kanton resp. bei dem Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Kantonale Anlaufstellen finden sich hier.
  • Wichtig: Die Ausfallentschädigung ist subsidiär zu allen anderen, oben erwähnten staatlichen Leistungen für die Kultur.

Links:


- Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Stand 1.01.22)
- Erläuterungen zur Covid-19-Kulturverordnung (Stand 17.12.21)
- FAQ BAK
- PDF FAQ BAK Ausfallsentschädigungen (Stand 11.01.22)


Kurzarbeitsentschädigung

  • Für wen: Arbeitgebende (juristische Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter) von unbefristet angestellten Personen, auch von unbefristet angestellten Personen auf Abruf.
  • Für Unternehmen, die der 2G+-Regel unterliegen, wird der Anspruch auf KAE für Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristetem Vertrag und Lernende frühestens ab 20. Dezember 2021 bis 31. März 2022 reaktiviert.
  • Eingaben derzeit möglich: Nein, da 2G+-Regel aufgehoben.
  • Fristen: Achtung, gewisse Massnahmen sind nur bis am 31. März 2022 befristet.
  • Leistung: 80 % des Erwerbsausfalles, 100 % bei Löhnen unter CHF 3'470.
  • Wo sich melden: Der Arbeitgeber meldet Kurzarbeit für seine Arbeitnehmende bei der kantonalen Amtsstelle an, sofern die Arbeitnehmenden damit einverstanden sind.
  • Achtung: Kurzarbeit kann nicht rückwirkend beantragt werden!

Links :
- Arbeit Swiss: Formulare für Kurzarbeitsentschädigung
- Arbeit Swiss: Kurzarbeitsentschädigung (KAE)


Transformationsprojekte

  • Für wen: Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Sie können für Projekte, welche die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben, bei den Kantonen dafür Finanzhilfen beantragen
  • Wo sich melden: Bei dem Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Kantonale Anlaufstellen finden sich hier.
  • Anmeldefrist: bis 30. September 2022 (Achtung: Die Fristen können kantonal abweichend festgelegt werden).
  • FAQ Transformationsprojekte vom BAK (Stand 01.01.2022) findet sich hier


Härtefallhilfe

  • Für wen: Unternehmen, die kein Anrecht auf branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen (Ausfallsentschädigung) haben. Corona-Erwerbsersatz (CEE) und Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gelten nicht als branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen.
  • Seit dem 18.06.2021 können auch Unternehmen unterstützt werden, die bereits eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe erhalten haben. Dies jedoch nur, sofern die bisherige Finanzhilfe geringer als eine Härtefallhilfe nach bisherigem Recht ausgefallen ist. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Zusatzbeiträge einsetzen möchten.
  • Anmeldefrist: für Härtefälle, die die Jahre 2020 und 2021 betreffen, bis am 31. März 2022.
  • Aktuell prüft der Bundesrat, wie Unternehmen, die wegen der Covid-Pandemie in Not geraten, auch 2022 mit Härtefallhilfen unterstützt werden können.
  • Wo melden: Eingaben sind kantonal unterschiedlich geregelt: Bitte informiere dich auf der Homepage deines Kantons, wie die Eingabe möglich ist. Eine Übersicht der kantonalen Kontaktstellen findest du hier: https://covid19.easygov.swiss/...
  • Leistungen: Die Kantone können Beiträge bis zu 20% des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019, höchsten aber 1 000 000 Franken pro Unternehmen leisten. Die Beiträge können unter bestimmten Umständen erhöht werden. Wurde ein Unternehmen seit dem 1. November 2020 für mindestens 40 Kalendertage behördlich geschlossen, gilt es automatisch als Härtefall.
  • Weitere Informationen:


Sozialfonds von Suisseculture Sociale

Für Personen, die keinen Anspruch haben auf die staatlichen Unterstützungsmassnahmen, besteht die Möglichkeit, über den privaten Sozialfonds von Suisseculture Sociale Unterstützung zu beantragen – Bedingung ist jedoch, dass vorgängig ein Gesuch um Nothilfe eingereicht wurde. Gesuche können via Mail an info@suisseculturesociale.ch eingereicht werden.


Unterstützung für Mitglieder durch Notfallfonds

t. Theaterschaffen Schweiz unterstützte in den letzten Monaten mehrere Mitglieder in finanziellen Schwierigkeiten, denen der Zugang zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten verwehrt geblieben war. Das Geld für den Notfallfonds wurde von einer Stiftung für entsprechende Fälle zur Verfügung gestellt.

Mitglieder von t., die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können uns weiterhin per Mail kontaktieren und Unterstützung beantragen: beratung@tpunkt.ch . Die Gesuche werden vertraulich behandelt.

Besondere kantonale Modelle (gültig bis 30.06.22)

Auf dieser Seite listen wir die speziellen kantonalen Ausfallentschädigungsmodelle auf, die uns bekannt sind.


Vereinfachte Verfahren

In den Kantonen Bern, Fribourg, Tessin und St. Gallen können Kulturschaffende, die bei der Corona-Erwerbsersatzentschädigung auf ein Taggeld von weniger als 60 Franken Anspruch haben, ihr Gesuch im «vereinfachten Verfahren» stellen.

Information Kanton Tessin

Informationen Kanton Bern

Informationen Kanton Fribourg

Informationen Kanton St. Gallen

Besondere Modelle

Das «Basler Modell» des Kantons Basel-Stadt sieht die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden als temporäre kantonale Massnahme vor. Bezugsberechtigt sind sowohl Selbständigerwerbende als auch freischaffend in projektbezogenen Kurzzeitanstellungen arbeitende Kulturschaffende. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat maximal 6 Mio. Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung gestellt. Die Taggelder werden ergänzend zu anderen Einkommen und Ersatzeinkommen ausgerichtet.

Mehr Informationen


Kulturschaffende aus dem Kanton Wallis können eine pauschale kantonale Hilfe ohne Gegenleistung (13'800.- für 6 Monate) beantragen. Die Massnahme ist subsidiär zu anderen Hilfen des Bundes und des Kantons.

Mehr Informationen


Ausfallsentschädigungen für private Kulturbildungsschulen

In den Kantonen Tessin, Zug und Neuchâtel sind private Tanz-, Theater- und Musikschulen in die vom Gesetz Covid-19 vorgesehene Ausfallsentschädigung aufgenommen worden.

Die privaten Kulturbildungsstätten sind von der Krise hart getroffen worden. Obwohl die Taskforce Kultur eine nationale Lösung forderte, hat der Bundesrat die Regelung den Kantonen überlassen.


Schutzkonzepte (gültig bis 16.02.22)

t. hat zwei Schutzkonzepte (Vorstellungsbetrieb / Probenbetrieb - Ergänzung Kostüm) als Vorlage für die freie und Theater- und Tanzszene Schweiz entworfen. Es beschreibt, welche Massnahmen Theater / Veranstaltende zu erfüllen haben, um gemäss COVID-19-Verordnung 3 ihren Vorstellungs- sowie Probenbetrieb wiederaufnehmen zu können.

Die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen basieren auf dem bundesrätlichen Entscheid vom 8. September 2021 und berücksichtigen national geltende Regeln für Innenräume. In den Kantonen kann es strengere Massnahmen geben. Diese werden hier nicht berücksichtigt und müssen individuell angepasst werden.

Das Ziel der Massnahmen ist es, die Mitarbeitenden des Betriebes, das Publikum und die Mitglieder der künstlerischen Teams vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen.

Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Betriebe, Einrichtungen, Schulen oder Veranstalter selbst. Weder Bund noch Kantone genehmigen sie. Die Aufsicht über die Umsetzung der Schutzkonzepte sowie sporadische Kontrollen obliegen den Kantonen.

Die Vorgaben für Schutzkonzepte können sich je nach Situation ändern.

Schutzkonzepte von SBV / svtb / orchester.ch:
- Musterschutzkonzept für Theater-, Konzert- und Veranstaltungsbetriebe (Stand: 11. Oktober 2021)

Schutzkonzepte von t.:
- Schutzkonzept für den Vorstellungsbetrieb PDF (Stand: 21. Oktober 2021)
- Schutzkonzept für den Vorstellungsbetrieb Word (Stand: 21. Oktober 2021)
- Schutzkonzept für den Probenbetrieb PDF (Stand: 21. Oktober 2021)
- Schutzkonzept für den Probenbetrieb Word (Stand: 21. Oktober 2021)
- Schutzkonzept Kostüm (PDF) (Stand: 8. Juni 2020)
- Schutzkonzept Kostüm (Word) (Stand: 8. Juni 2020)

Weitere Links:
- BAG - Schutzkonzepte
- Covid-19-Verordnung besondere Lage (für Veranstaltungen insbesondere Art. 14, 15, 16, 17, 19)
- SwissCovid App und Contact Tracing
- Covid-Zertifikat

Informationen zur Zertifikatspflicht (gültig bis 16.02.2022)

Der Bundesrat hat per 17.12.2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Veranstaltungen in Innenräumen ausgeweitet: Medienmitteilung

Diese FAQ geben Präzisierungen auch zum Kulturbereich. Insbesondere zu beachten sind folgende Nummern: Nr. 1, 4, 5, 7-9, 10, 12.

Alle Neuerungen auf einen Blick sind im Detail beim BAG hier oder kurz und knapp bei uns auf der Homepage hier zu finden.


Wichtige Begriffe:

3G = Zertifikat für Geimpfte, Genese oder Getestete
2G = Zertifikat für Geimpfte oder Genesene
2G+ = Zertifikat für Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich noch getestet sind


Wer braucht welches Zertifikat?

Das BAG hat bestätigt, dass:

  • für selbständige professionelle Künstler*innen sowie Personen in Ausbildung zum Profi (d.h. alle ohne einen Arbeitsvertrag) bei Veranstaltungen 3G gilt und keine Pflicht zum Tragen einer Maske (auf der Bühne) besteht.
  • die Massnahmen für Arbeitnehmende (inkl. Arbeitnehmende einer Gastspielgruppe) vom Arbeitgebenden festgelegt werden. Wichtig ist aber, dass der Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht hat und die Arbeitnehmenden darum einem besseren Schutz unterstellt werden müssen als beispielsweise freiwillige Besuchende einer Veranstaltung. Die Theatergruppe/Gastspielgruppe muss dementsprechend gewährleisten, dass die Angestellten die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Es steht der Theatergruppe frei, als Schutzmassnahme das Covid-19-Zertifikat vorzuschreiben oder aber andere wirksame Massnahmen zu treffen. Allerdings ist es sicherlich wichtig, dass diese Massnahmen mit dem Veranstaltenden/Gastspielort abgestimmt sind. Es sind, ausser auf der Bühne, keine Ausnahmen von der Maskenpflicht zugelassen.
  • keine Ausnahmen von 2G/2G+ für Freiwillige/Ehrenamtliche vorgesehen sind.

Wir stehen weiterhin mit dem BAG in Kontakt und aktualisieren diese Seite regelmässig. Natürlich könnt ihr eure Fragen an uns schicken: beratung@tpunkt.ch.


Grundsätzliche Regeln

In den Kantonen kann es strengere Massnahmen geben. Diese werden hier nicht berücksichtigt.

  • Zu Innenräumen von Kulturbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
  • Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.
  • Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos, andererseits für Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen
  • Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
  • Kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.
  • Für Laien gilt: Bei kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit 2G eingeschränkt. Die Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Ausserdem gilt neu auch hier eine Maskenpflicht. Wo weder Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, gilt 2G+.
  • Bei gemischten Gruppen (einzelne Personen mit 2G, andere mit 2G+) müssen alle eine Maske tragen.
  • Professionelle Proben gelten nicht als «kulturelle Aktivität». Bei professionellen Proben gelten arbeitsrechtliche Regeln (siehe Schutzkonzept Probe).
  • Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 31. März 2022 befristet.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können und die über ein Ausnahmezertifikat verfügen, werden Personen, die sowohl über ein Impf- oder Genesungs- als auch über ein Testzertifikat verfügen, gleichgestellt und erhalten so auch Zugang, wenn eine Zugangsbeschränkung auf 2G+ besteht. Diese Personen sollen nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Für sie gilt aber eine Maskenpflicht auch im Fall von 2G+.


Wichtige Hinweise für Arbeitgebende

Die Pflichten der Arbeitgebenden werden auf der Homepage vom SECO im Detail erläutert.

  • Es steht dem Gastspiel als Arbeitgeberin frei, als Schutzmassnahme das Covid-19-Zertifikat vorzuschreiben oder aber andere wirksame Massnahmen zu treffen. Allerdings ist es sicherlich wichtig, dass diese Massnahmen mit dem Veranstaltenden/Gastspielort abgestimmt sind.
  • Arbeitgebende (zB Veranstalter*innen, Theatergruppe) dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. In diesem Fall muss der Arbeitgebende dies schriftlich dokumentieren. Die Arbeitnehmenden müssen angehört werden.
  • Möchten Arbeitgebende eine Zertifikatspflicht für Angestellte, müssen sie regelmässige (z.B. wöchentliche) Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen.


Wichtige Hinweise vom BAG für Veranstaltende

Eine Übersicht vom BAG für Veranstaltende findet sich hier.

  • Checkliste für Zertifikatsprüfende (Stand 20.12.2021)
  • Informationen zum Covid-Zertifikat für Veranstalterinnen und Veranstalter (Stand 09.11.2021)
  • Die Veranstaltenden haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate mittels «COVID Certificate Check App» zu überprüfen.
  • Die prüfende Person muss den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise ID oder SwissPass) abgleichen und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde.
  • Auch Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht erfordern ein Schutzkonzept. Dieses muss Massnahmen zur Hygiene, Lüftung, Maskenpflicht und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung enthalten. Neu müssen auch Massnahmen betreffend Personen, die einen Maskendispens haben und betreffend Personen, die über ein Ausnahmezertifikat verfügen, festgehalten werden.
  • Gäste ohne Zertifikat an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe.


Rückerstattungspflicht von gekauften Tickets

Müssen Veranstalter*innen Tickets, die vor Bekanntgabe der kostenpflichtigen Tests gekauft wurden, zurückerstatten?

Wir teilen die Einschätzung des Branchenverbands der professionellen Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter SMPA, dass in diesem Fall keine Rückerstattungspflicht besteht. In begründeten Fällen kann natürlich Kulanz gewährt werden.

Link SMPA: Rückerstattungspflicht | SMPA - Swiss Music Promoters Association


FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) (admin.ch)

Das BAG geht auf diverse Fragen aus der Kulturbranche ein:

  • Gilt die Zertifikatspflicht auch für an zertifikatspflichtigen Veranstaltungen auftretende Künstler wie z.B. Musiker, Tänzer oder Theaterschauspieler? Antwort
  • Welche Personen müssen an zertifikatspflichtigen Veranstaltungen über ein Zertifikat verfügen? Antwort
  • Gilt die Zertifikatspflicht auch für Arbeitnehmende, die nicht direkt bei einem Veranstalter angestellt sind, sondern bei einem vom Veranstalter beauftragten Subunternehmen (z.B. bei einem Subunternehmen im Bereich Veranstaltungstechnik oder in einer mittels Werkvertrags engagierten Gastkompagnie? Antwort
  • Gilt die Zertifikatspflicht auch für diejenigen kulturellen Aktivitäten, die im Rahmen von Proben innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfinden (z.B. Proben eines Symphonieorchesters, wenn die Musiker beim Orchester angestellt sind)? Antwort
  • Gilt die Zertifikatspflicht auch für kulturelle Aktivitäten (z.B. Kino- oder Theaterbesuch) von Schulklassen? Antwort



Vorlagen und Merkblätter

Faktenblatt Richtig Lüften

Faktenblatt Richtig Lüften (31. August 2022)


Finanzhilfen: Merkblatt Steuern

Merkblatt «Wie deklariere ich die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen in meiner Steuererklärung?»
Jetzt, wo die ersten Kulturschaffenden und -unternehmen ihre Steuererklärung für 2021 vorbereiten oder bereits die Unterlagen erhalten haben, stellt sich für viele die Frage, wie die verschiedenen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen behandelt bzw. deklariert werden müssen. Ein von Suisseculture Sociale im 2020 erarbeitetes Merkblatt gibt Auskunft.

Merkblatt Steuern

Good practice für Veranstalter*innen und Theaterschaffende

Als Berufsverband für die freien Theaterschaffenden ist es uns ein grosses Anliegen, dass Kulturschaffende fair entlöhnt werden. Gleichzeitig sehen sich unsere Veranstalter*innen-Mitglieder zur Zeit mit einer grossen Planungsunsicherheit konfrontiert. Sie wissen nicht, welche Anlässe noch stattfinden können und ob oder welche Entschädigungen sie erhalten werden. Um für beide Seiten ein grösseres Mass an Klarheit zu schaffen, haben wir ein Good-Practice-Dokument erstellt

Good practice für Veranstalter*innen und Theaterschaffende


Arbeitsrealitäten Freischaffende

Viele Behörden kennen die Arbeitsrealitäten von uns Kulturschaffenden nicht. t. hat daher eine Übersicht «Freischaffende im Theater» erstellt, die wir dem BAK, dem SECO sowie der Konferenz der Kantone zugestellt haben.

Übersicht «Freischaffende im Theater» für Behörden


Wiedererwägungsgesuch Erwerbsersatz

Das BSV hat die Berechnungsgrundlage bei der Erwerbsersatzentschädigung angepasst. Neue Referenz ist nicht das geschätzte («hinterlegte») Einkommen, sondern das letzte definitive Einkommen. Selbständige Theaterschaffende, die aufgrund des geschätzten Einkommens eine Erwerbsersatzentschädigung bekommen haben, können nun bei der Ausgleichskasse einen Antrag stellen, damit das letzte definitive Einkommen als Grundlage genommen wird. Dies löst nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der Berechnungsgrundlage, aber immerhin können dadurch doch in vielen Fällen höhere Erwerbsersatzentschädigungen ausbezahlt werden.

Meldet euch bei der Ausgleichskasse, falls ihr meint, dass ihr aufgrund der neuen Weisung des BSV höhere Beträge erhalten solltet! Auch wenn ihr bereits eine Verfügung bekommen habt. Wir unterstützen euch beim Wiedererwägungsgesuch.

Vorlage Wiedererwägungsgesuch

Kulturpolitik

Mit den gesamtwirtschaftlichen sowie den kulturspezifischen Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gehen zahlreiche, komplizierte Anwendungsfragen einher, die die Kulturschaffenden, die Kulturunternehmen und die Kulturverbände seit März 2020 stark beschäftigen. Angesichts dieser vielen Fragen bildete sich nach der ersten Anhörung der Kulturverbände durch das Bundesamt für Kultur BAK am 12. März 2020 die verbandsübergreifende Taskforce Culture (ursprünglich Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»). t. ist Teil dieser Taskforce Culture.

Zur Webseite der Taskforce Culture

Ausführungen der Covid-19-Kulturpolitik des Berufsverbandes und der Taskforce Culture im Jahre 2021 sind im Jahresbericht von t. zu finden (auf Seite 13 und 14)

Initiativen

Taskforce Culture

Mitte März gründete t. Theaterschaffen Schweiz gemeinsam mit Partnerverbänden die Taskforce Culture. Die t. Präsidentin hat Einsitz in der Taskforce und arbeitet intensiv mit. Die Taskforce Culture hat politische Vorstösse lanciert und steht in direktem Kontakt mit den Behörden.

www.taskforceculture.ch


Kampagne: «Kultur ist mein Beruf»

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Krise haben 14 Kulturverbände aus der ganzen Schweiz eine Sensibilisierungskampagne ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Bedeutung und Vielfalt der Kulturbranche hervorzuheben und die grosse Zahl professioneller Kulturschaffender in der Schweiz sichtbar zu machen. Die Kampagne soll auch die Diskussion darüber anregen, wie die Kulturszene nachhaltig stabilisiert und die Arbeitsbedingungen grundlegend verbessert werden können.

  • «Kulturschaffende sind professionelle Berufstätige, mit hochwertigen Ausbildungen, vertieftem Fachwissen und oft langjähriger Berufserfahrung.»
  • «Kulturschaffende sind solidarisch: wir haben uns zusammengeschlossen, um gemeinsam für unsere Branche und ihr wirtschaftliches Überleben zu kämpfen.»
  • «Kulturschaffende sind viele und sie sind in unterschiedlichsten Bereichen tätig. Wir alle gestalten die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft aktiv mit und stellen uns damit in den Dienst der gesamten Gesellschaft.»
  • «Die aktuelle Krise trifft uns hart und gefährdet unsere berufliche Existenz!»

Professionelle Kulturschaffende können sich auf der Webseite www.cultureismyjob.ch registrieren.

Gagenausfälle

Weiterhin ist wichtig, dass ihr eure Gagenausfälle gut dokumentiert.

Die Daten sind sehr wichtig, um den Behörden, den Medien und der Öffentlichkeit konkret aufzuzeigen, wie unsere Mitglieder betroffen sind. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur in Form anonymisierter Statistiken veröffentlicht.

www.sonart.swiss/de/corona



Kampagne #realcoronahelp

Eine Social Media Kampagne von SONART. Unter dem Hashtag #realcoronahelp berichten selbstständig erwerbende Kulturschaffende von ihren Erfahrungen mit dem Corona-Erwerbsersatz. Das aktuelle System deckt die vielfältigen Arbeitsrealitäten der Kulturschaffenden nicht entsprechend ab. Durch die Kampagne sollen Medien und Politiker*innen für dieses Missverhältnis sensibilisiert werden.

Zum Video der Kampagne


Kulturschweigen

Stille Kundgebungen in Basel und Bern gegen den Kulturabbau.

https://kulturschweigen.ch/

Medienberichte und Newsarchiv

SRF Kultur: Sandra Künzi von der «Taskforce Culture» über das Ende der Corona-Massnahmen und die Kulturbranche (17. Februar 2022)

Medienmitteilung Suisseculture Sociale (9. Februar 2022)

Medienmitteilung der Taskforce Culture (2. Februar 2022)

SRF 2 Kultur: Transformationsprojekte (18. Januar 2022, ab Min. 9:23)

Medienmitteilung der Taskforce Culture (9. Dezember 2021)

SRF: Künstlerische Grenzgänger müssen auf die Zähne beissen (8. Dezember 2021)

SRF 2: Kultur Talk mit t. Co-Präsidentin Sandra Künzi (1. Dezember 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture (3. November 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture (21. September 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture (8. September 2021)

20 Minuten: Yogaverband kritisiert Bundesrat für «Impfzwang durch die Hintertür» (25. August 2021)

Tagesanzeiger: Wie das Covid-Zertifikat bald unser Leben bestimmen könnte (25. August 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture: Kultursommer?
 Wichtige Geschäfte für die Schweizer Kultur in der laufenden Sommersession (1. Juni 2021)

Radio SRF 2 Kultur: Die Kulturbranche atmet auf (16. April 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture: Covid-19-Kulturverordnung: Punktuelle Verbesserungen für Kulturschaffende, aber einige Probleme bleiben bestehen. (9. April 2021)

Swissinfo: Leere Bühnen, leere Taschen (31. März 2021)

10 vor 10: Kulturbetriebe hoffen auf ihre baldige Wiedereröffnung (16. März 2021)

Radio SRF: Aufatmen in der Kulturbranche – und Hoffnung für den Sommer (9. März 2021)

Umfrage Stadt Bern zeigt: Corona verschlechtert Lage der Kulturschaffenden deutlich (5. März 2021)

Medienmitteilung der Taskforce Culture zum Entscheid des Bundesrats und der Frühjahrssession im Parlament (28. Februar 2021)

TeleBärn: Auch die Kulturbranche ist weiterhin lahmgelegt (24. Februar 2021)

Medienmitteilung t. Theaterschaffen Schweiz: Wiedereröffnung der Theater - ein guter Plan (23. Februar 2021)

Medienmitteilung Taskforce Culture: Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens (25. Januar 2021)

Medienmitteilung t. Theaterschaffen Schweiz: Lob für das «Zürcher Modell» (21. Januar 2021)

t. Präsidentin Sandra Künzi zu Gast bei Radio SRF 2 «Kultur kompakt» (14. Januar 2021)

Interview mit t. Präsidentin Sandra Künzi in der Tagesschau Hauptausgabe (14. Januar 2021)

20 Minuten: Corona-Frust erfasst weitere Branchen (12. Januar 2021)

Medienmitteilung Taskforce Culture: Der Schweizer Kultursektor im künstlichen Koma! (11. Januar 2021)

Medienmitteilung Taskforce Culture: Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur (20. Dezember 2020)

Medienmitteilung Taskforce Culture: Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie? (9. Dezember 2020)

Medienmitteilung Taskforce Culture: Medienmitteilung vom 30. November 2020 zur Änderung des Covid-19-Gesetz (Wintersession 2020)

Monatsinterview November mit t. Präsidentin Sandra Künzi in der WoZ:
Teil 1
Teil 2
Teil 3

Tagesgespräch mit Sandra Künzi auf Radio SRF 1 (19. November 2020)

Medienmitteilung Taskforce Culture (30. Oktober 2020)

Medienmitteilung t. Theaterschaffen Schweiz: Stellungnahme zu den Beschlüssen des Bunderates (29. Oktober 2020)

Mediennmitteilung Taskforce Culture: Der Kultursektor braucht Klarheit und einheitliche Regeln (25. Oktober 2020)

Medienmitteilung Taskforce Culture Beschlüsse Covid-19-Gesetz und Kulturbotschaft 2021-2024 (25. September 2020)
-Erläuterungen zur Medienmitteilung (25. September 2020)

«Tut der Staat genug in Corona-Zeiten für die Kultur?» - Kontext Radio SRF 2 Kultur mit t. Präsidentin Sandra Künzi als Studiogast (13. September 2020)

Medienmitteilung Taskforce Culture zum Covid-19-Gesetz im Parlament (26. August 2020)

Interview mit t. Präsidentin Sandra Künzi im Tagesanzeiger (14. August 2020)

Aufhebung der 1000er Grenze für Veranstaltungen und Verabschiedung Covid-19-Gesetz (12. August 2020)

BAK: Massnahmen für den Kultursektor - Chronologie der Arbeiten