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22. Oktober 2021
Aktualisierte Schutzkonzepte und Informationen Zertifikatspflicht
Nach der Einführung der Zertifikatspflicht im September blieben einige Aspekte vorerst ungeklärt. Ein wichtiger etwa war die Frage nach den Gastspielen. Diese können wir nun schlüssig beantworten: Theaterschaffende, die bei einer Theatergruppe angestellt sind und in einem Theater (Gastspielort) auftreten, müssen nicht zwingend ein Zertifikat vorweisen. Es steht der Theatergruppe frei, als Schutzmassnahme das Covid-19-Zertifikat vorzuschreiben oder aber andere wirksame Massnahmen zu treffen. Allerdings ist es sicherlich wichtig, dass diese Massnahmen mit dem Veranstaltenden/Gastpielort abgestimmt werden.
Alle anderen Personen, die nicht in einem Anstellungsverhältnis (d.h. einen Arbeitsvertrag haben) entweder zum Veranstaltenden oder zu involvierten Subunternehmen (zB. Gastspielgruppe) stehen, müssen sich an die Zertifikatspflicht halten. Dies betrifft insbesondere Ehrenamtliche aber auch Selbständige.
Wir haben die Erkenntnisse in die überarbeiteten Schutzkonzepte einfliessen lassen und nahmen weitere Anpassungen vor, um die Schutzkonzepte noch näher an die gesetzlichen Vorgaben hinzuführen. Diese Vorgaben sind hier einsehbar: https://bit.ly/3aUAI18
Hier geht es zu den aktualisierten Schutzkonzepten auf Deutsch:
Die französischen Versionen werden nächste Woche auf die Webseite aufgeschaltet.
Auf unserer Corona-Seite haben wir nun die Sektion «Informationen zur Zertifikatspflicht» eingerichtet. Sie gibt einen guten Überblick über die derzeit geltenden Regeln.
Informationen zur Zertifikatspflicht
Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Fragen zu den Schutzkonzepten und zur Zertifikatspflicht habt: beratung@tpunkt.ch