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11. Februar 2021
«Basler Modell» zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden
Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden
(temporäre Massnahme im Kanton Basel-Stadt)
Kulturschaffende haben oft ein sehr niedriges Durchschnittseinkommen und deshalb auch sehr niedrige Erwerbsersatzentschädigungen. Viele von ihnen arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, beispielsweise in projektbezogenen Kurzzeitanstellungen. Die bestehenden Massnahmen ermöglichen vielen dieser Personen, die durch die Pandemie an ihrer Berufsausübung gehindert sind, kein existenzsicherndes Ersatzeinkommen.
Deshalb hat der Regierungsrat am 9. Februar 2021 entschieden, für Kulturschaffende im Kanton Basel-Stadt für die Monate November 2020 bis April 2021 Taggelder zur Existenzsicherung auszurichten. Beitragsberechtigt sind selbständigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Die Taggelder werden ergänzend zu anderen Einkommen und Ersatzeinkommen ausgerichtet.
Das Gesuchsformular wird in Kürze zur Verfügung stehen. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2021 eingereicht werden.
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