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18. Dezember 2020
Beschlüsse der Wintersession Covid-19-Massnahmen für die Kultur
Letzter Tag der Wintersession. Es war eine Achterbahnfahrt. Zu Beginn der Session wurden praktisch alle Forderungen der Kultur abgeschmettert, aber mit den Verschärfungen vom 11. Dezember wurden die Karten neu gemischt. Und die Verbände haben rund um die Uhr lobbyiert. Das wurde erreicht:
1. Die Ausfallentschädigung steht neu auch wieder Kulturschaffenden offen.
->Neu
können Kulturunternehmen auch eine Ausfallentschädigung geltend
machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine
Programmierung vornehmen konnten (basierend auf den relevanten
Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre)
2. Selbstständige Kulturschaffende oder Kulturunternehmende müssen nicht mehr 55% sondern «nur» noch 40% Umsatzeinbusse nachweisen, um Anrecht auf Corona-Erwerbsersatz zu haben
3. Neu ist Kurzarbeitsentschädigung auch wieder für befristete Arbeitsverträge möglich. Zudem werden Löhne von unter CHF 3'470 neu zu 100% entschädigt.
4. Bei der Nothilfe werden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge angehoben
Aber nicht alle unsere Forderungen konnten durchgesetzt werden. Auf der Strecke blieben beispielsweise die Verdoppelung der Rahmenfrist bei der Arbeitslosenversicherung, die Erhöhung der Ausfallentschädigung auf 100%, die Anhebung der Deckelung bei der Ausfallentschädigung, die Rückwirkung der Kurarbeitsentschädigung ab 1. September 2020.
Damit die erreichten Verbesserungen im Gesetz und in der Verordnung nun möglichst schnell Wirkung wirksam werden, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Die Gelder müssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden zu sichern.
Die Taskforce Culture hat am 20. Dezember 2020 zu den Beschlüssen eine Medienmitteilung versendet: Medienmitteilung Taskforce Culture