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13. April 2022
Bundesrat verlängert Ausfallsentschädigung bis Ende Juni 2022
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung soll für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.