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12. September 2020

Corona: Covid-19-Gesetz und aktualisierte Schutzkonzepte

Der Entwurf des Covid-19-Gesetz wurde vom 8.–10. September von den beiden Räten einzeln verhandelt. Während der Nationalrat in seiner ersten Sitzung den Forderungen der Kulturbranche mehrheitlich (siehe hier die Forderungen der Taskforce Culture) entsprach, lehnte der Ständerat diese fast alle ab. Dies mit Ausnahme der Härtefallklausel – die ist jedoch in ihrer Wirkung für die Kultur relativ unklar.

Besonders stossend: Der Ständerat ist gegen die Weiterführung des Corona-Erwerbsersatzes für selbstständig Erwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Position und gegen die Wiedereinführung der Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverhältnisse. Ausserdem will er statt der vom Nationalrat genehmigten 100 Mio. Franken nur 80 Mio. für die Unterstützung der Kulturunternehmen zur Verfügung stellen. Man muss aber auch feststellen: Im Parlament war mehrheitlich unbestritten, dass die Kultur einen Platz im Covid-19-Gesetz braucht und Massnahmen wie Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und die Nothilfe für Kulturschaffende weitergeführt werden müssen. Dies ist ein Erfolg des verbandsübergreifenden Lobbyings der Kulturbranche.

Das Geschäft wurde nun wieder dem Nationalrat zurückgewiesen, der ab dem 14. September erneut darüber debattiert (Differenzbereinigungsverfahren). Wir werden weiter lobbyieren, auch wenn die Ausgangslage nun schwierig ist.

t. hat die Schutzkonzepte zum Vorstellungs- und zum Probenbetrieb leicht angepasst. Im Vorstellungsbetrieb empfehlen wir im Sinne der Solidarität und der Sicherheit, dass das Publikum Hygienemasken trägt.

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