Kulturpolitik
Aktuelles
28. Mai 2021
Deadline für Ausfallentschädigungen: 31. Mai 2021
Achtung: Falls nicht schon getan, können Ausfallsentschädigungen noch bis am 31. Mai 2021 eingegeben werden.
- Kulturschaffende: Für Schäden zwischen 1. November 2020 und dem 30. April 2021.
- Kulturunternehmen: Für Schäden zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. April 2021. Hier kann die Eingabefrist je nach Kanton variieren, also unbedingt vor der Eingabe sich dort erkundigen.