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6. September 2021
Eingabe Ausfallsentschädigungen bis 30. September
Die nächste, vom Bund verbindlich definierte Eingabefrist für Gesuche ist der 30. September 2021 für Schäden zwischen dem 1. Mai und dem 31. August 2021. Die Fristen können unter Umständen in den einzelnen Kanton abweichen. Wir empfehlen eine frühzeitige Eingabe.