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27. Januar 2021
"Grundeinkommen" für Zürcher Kulturschaffende
Gute Nachrichten für die Kulturschaffenden im Kanton Zürich! Rückwirkend von Dezember 2020 bis April 2021 können Kulturschaffende des Kantons Zürich ein Ersatz-Einkommen beantragen, das von 4800 SFR im Montag ausgeht. Davon 80% geben 3840 SFR. Mehr dazu in diesem Tagi-Artikel; das entsprechende Formular soll Anfang Februar auf der Zürcher Kulturseite aufgeschaltet werden.
Der Haken: nur Menschen, die seit November 2020 in der Ausgleichskasse als Selbständige gemeldet sind, können diese Gelder beantragen.
Wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden.
HIER die Medienmitteilung des Kantons Zürich
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