De / Fr / It

Kulturpolitik

Aktuelles

18. Februar 2022

Informationen zur Aufhebung der Schutzmassnahmen

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen grundsätzlich wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen ist ebenfalls aufgehoben. Aber Achtung: Auch wenn die vom Bund angeordnete Zertifikatspflicht in der Schweiz aufgehoben wird, haben die Kantone weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Das Aufheben der Massnahmen hat auch Konsequenzen hinsichtlich der Unterstützungsmassnahmen:

  • Nothilfe für Kulturschaffende: Sie wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture Sociale eingereicht werden.
  • Transformationsprojekte: Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden.
  • Ausfallentschädigung: Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich enden mit der laufenden Schadenperiode aus. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
  • Kurzarbeit: Der Anspruch auf Kurzarbeit für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen entfällt mit dem Aufheben der 2G+-Pflicht.
  • Corona-Erwerbsersatz: Ab dem 17. Februar 2022 kann kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden. Ausgenommen davon sind aber Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Diese können noch bis Ende Juni 2022 Erwerbsersatz beantragen.
    Es ist zur Zeit unklar, wer genau von dieser Verlängerung profitieren kann, und welches die Nachweise sind, die man erbringen muss, um CEE erhalten zu können. Wir sind momentan verbandsübergreifend dabei dies zu klären. Bis auf Weiteres empfehlen wir unseren selbstständig erwerbenden Mitgliedern Gesuche einzugeben mit dem Hinweis, dass sie im Veranstaltungsbereich tätig sind und nach wie vor wegen der Pandemie unter Umsatzeinbussen leiden. Bitte teilt uns eure Erfahrungen zum CEE mit euren Ausgleichskassen mit.


Infos zu Schutzkonzepten und freiwilligen Schutzvorkehrungen

Brauchen Veranstaltende noch ein Schutzkonzept?
Vom Bund werden keine Hygienemassnahmen mehr vorgeschrieben, d.h. es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, ein Covid-19-Schutzkonzept zu erarbeiten. Die Kantone können aber weiterhin für gewisse Orte Zertifkats- oder Maskenpflicht vorsehen. In dem Fall müssen Veranstaltende oder eine Theatergruppe weiterhin ein Schutzkonzept haben. Am Arbeitsplatz (z.B. beim Proben) gilt wieder ausschliesslich das Arbeitsrecht. Verantwortlich für den Schutz der Arbeitnehmenden sind die Arbeitgebenden.

Können Theater freiwillig Schutzvorkehrungen treffen, z. B. Zutritt nur mit Zertifikat verlangen?
Das schreibt das BAG in seinen FAQ: Private Betreiber von Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatoren von Veranstaltungen dürfen weiterhin eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat vorsehen, sofern dies dem Schutz der Gesundheit der anwesenden Personen (Teilnehmende, Gäste etc.) dient, insbesondere von anwesenden besonders gefährdeten Personen. Die Betreiber und Organisatoren müssen dabei sowohl die privatrechtlichen Schranken der Vertragsfreiheit beachten als auch die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzrechts, einhalten; namentlich müssen sie die anwesenden Personen über die Gründe für die Zugangsbeschränkung informieren. Ebenfalls eingehalten werden müssen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die besonderen Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts.

Unsere Corona-Seite werden wir in den kommenden Tagen aktualisieren. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr Fragen habt.

Mehr Aktuelles

11. Februar 2022

Medienmitteilung Suisseculture Sociale vom 9. Februar 2022

Mehr dazu

2. Februar 2022

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 2. Februar 2022

Mehr dazu

23. Dezember 2021

Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors wurden verlängert

Mehr dazu