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5. Februar 2021
Infos des Kantons aufgeschaltet // Hotline
Die Infos zum sog. "Grundeinkommen" für Kulturschaffende im Kanton Zürich sind aufgeschaltet. Ab Mitte Februar ist das Formular abrufbar.
Allerdings ist dies nur für selbständig gemeldete Personen möglich.
Wichtige Frist:
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2021 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 28. Februar 2021 einzugeben.
ACHTUNG: Wir können keine Fragen dazu beantworten. Bitte fragt beim Kanton nach:
Hotline des Kantons:
043 259 25 90 / MO-FR 14-17
HIER nochmals der Link zur Seite des Kantons, jetzt mit vielen wichtigen Infos, Q&A, etc.