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News

23. Dezember 2021

Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors wurden verlängert

Am 17. Dezember endete die Wintersession des Parlaments. Die Taskforce Culture hat sich seit September für die Kulturbranche stark gemacht, und es hat sich gelohnt: Die eidgenössischen Räte haben eine Verlängerung von Artikel11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert. Und auch wichtige gesamtwirtschaftliche Massnahmen wurden verlängert, die viele unserer Mitglieder betreffen.

Ausfallsentschädigung

Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich werden bis Ende 2022 verlängert. Sollten aber die Schutzmassnahmen- darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Beispiel: Bei einer Aufhebung aller staatlichen Massnahmen am 31. Mai 2022 könnte eine Ausfallentschädigung noch für den Zeitraum bis 31. August 2022 geltend gemacht werden.

Erfreulicherweise hält der Bundesrat in den Erläuterungen zu Art. 18 der Covid-19-Kulturverordnung neu fest: «Es gilt die Vermutung, dass Schäden von Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und Kulturvereinen im Laienbereich, die sie glaubhaft darlegen können, auf die Folgen von Covid-19 zurückzuführen sind.» Wie sich dieser Satz in der kantonalen Praxis auswirken wird, werden wir sehen.

Für Kulturschaffende und Kulturunternehmen besteht nun die Möglichkeit, rückwirkend für Schäden, die im Dezember 2021 entstanden sind, bis zum 31. Januar 2022 Ausfallentschädigung zu beantragen. Die auf kantonaler Ebene nötigen, ergänzenden gesetzlichen Grundlagen werden aktuell erarbeitet.

->Einreichefristen Ausfallsentschädigungen:

1.12–31.12.2021: bis 31.01.2022
1.1.–30.4.2022: bis 31.5.2022
1.5.–31.8.2022: bis 30.9.2022
1.9.–31.12.2022: bis 30.11.2022

Nothilfe und Transformationsprojekte

Ebenfalls besteht nach wie vor die Möglichkeit, über Suisseculture Sociale Nothilfe zu beantragen – diese richtet sich an alle professionellen Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz, welche ihre Lebenskosten aufgrund der Covid-Pandemie nicht mehr decken können. Anträge können ab dem 1. Januar wieder eingegeben werden – bis zum 31. Januar können noch einmal rückwirkend Anträge für die Gesuchsperiode November/Dezember eingereicht werden, bis Ende Februar danach Anträge für die Periode Januar/Februar. Die Nothilfe wurde vom Bund definitiv bis Ende 2022 verlängert – unabhängig davon, ob noch staatliche Einschränkungen gelten oder nicht. Anträge können via Suisseculture Sociale eingereicht werden.

Für Personen, die keinen Anspruch haben auf die staatlichen Unterstützungsmassnahmen, besteht die Möglichkeit, über den privaten Sozialfonds von Suisseculture Sociale Unterstützung zu beantragen – Bedingung ist jedoch, dass vorgängig ein Gesuch um Nothilfe eingereicht wurde. Gesuche können via Mail an info@suisseculturesociale.ch eingereicht werden.

Ebenfalls bis Ende 2022 wurden die Beiträge für die Transformationsprojekte verlängert (Einreichefrist: 30.11.2022)

Corona-Erwerbsersatz

Das Parlament hat ebenfalls die Weiterführung des Corona-Erwerbsersatzes in der jetzigen Form (mindestens 30 % Umsatzeinbussen) bis Ende 2022 beschlossen. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass die kantonalen Ausgleichskassen vermehrt darauf verweisen, dass «eine allgemein schlechte Wirtschaftslage» nicht zum Bezug von Corona-Erwerbsersatz berechtigen. Die Kulturverbände haben dazu eine Empfehlung für die Mitglieder zusammengestellt, auf die wir oben in dieser Mail spezifisch hinweisen.

Kurzarbeitsentschädigung

Das Parlament und der Bundesrat entschieden, die geltenden Bestimmungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ebenfalls zu verlängern. Die detaillierten Ausführungen findet ihr hier und hier.

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