Kulturpolitik
Aktuelles
19. Mai 2020
Medienmitteilung vom 16.5.2020: Private Schulen fallen durch das Auffangnetz

Private Tanz-, Kunst-, Musik- und Theaterschulen sowie im Bildungsbereich tätige Kulturschaffende fallen durch das Auffangnetz des Bundes
Private Schulen spielen eine wichtige Rolle in der künstlerischen Bildung von Tausenden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Land. Nun sind durch die COVID-19-Krise viele von ihnen in ihrer Existenz bedroht. Betroffen sind auch Kulturschaffende, etwa Theater- oder Tanzppädagogen*innen, die an öffentlichen Schulen Projekte durchführen oder dort Auftritte haben.
Private Tanz-, Kunst-, Theater- und Musikschulen sind laut den Erläuterungen zu den Massnahmen für den Kultursektor seit dem 13.5.2020 explizit von Unterstützungsgeldern ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kulturschaffende, die im Bildungsbereich tätig sind oder in Bildungsstätten auftreten. Dazu gehören Theater- oder Tanzpädagogen*innen, die an öffentlichen Schulen Workshops durchführen und mit Schülern*innen Theaterstücke oder Choreografien erarbeiten oder freischaffende Musiklehrer*innen, die in ihrem eigenen Atelier unterrichten.
Die unterzeichnenden Verbände fordern die Kantone und Städte dringend auf – nachdem der Bund diesen Bereich von den Massnahmen für den Kultursektor ausgeschlossen hat –Massnahmen zur Abfederung von COVID-19 bedingten Erwerbsausfällen von Kulturschaffenden im Bereich der privaten Kunstausbildungen zu ergreifen.