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28. Mai 2020
Medienmitteilung vom 28. Mai 2020: Stellungnahme zu den Beschlüssen des Bundesrates
t. Theaterschaffende Schweiz begrüsst die Lockerung des Veranstaltungsverbotes grundsätzlich, denn damit können Theaterschaffende und Kulturbetriebe ihre Arbeit zumindest teilweise wieder aufnehmen. Besonders begrüssenswert ist aus Sicht der freien Theaterszene, dass der Bundesrat die Abstandsregel in gewissem Sinne relativiert.
Was dies genau für den Theaterbetrieb bedeutet, werden wir in den nächsten Tagen analysieren müssen. Grundsätzlich verunmöglicht ein Abstand von 2 Metern einen sinnvollen Theaterbetrieb. Wir gehen im Moment davon aus, das ein Theater mit entsprechendem Schutzkonzept, insbesondere durch die Sicherstellung der Nachverfolgung von Personenkontakten, aber auch durch andere alternative Massnahmen nicht bei allen Sitzplätzen einen Abstand von 2 Metern einhalten muss. Contact Tracing ist für die Theaterbetriebe problemlos sicherstellbar.
Aus Sicht der Theaterbetriebe ist ausserdem Folgendes zu sagen:
- Nicht alle Theater, Theatergruppen und Kulturbetriebe können die erforderlichen Schutzmassnahmen einhalten.
- Die Einhaltung der Schutzmassnahmen schränkt einen Theaterbetrieb unter Umständen organisatorisch oder finanziell derart ein, dass es keinen Sinn macht, ihn wieder aufzunehmen.
- Selbst wenn ein Theater seinen Betrieb wieder aufnimmt, muss es aufgrund der Corona-Auflagen grosse Einbussen verzeichnen (mehr Aufwand, weniger Eintritte).
Aus diesen Gründen muss die Lockerung des Veranstaltungsverbotes zwingend durch finanzielle Unterstützungsmassnahmen flankiert werden. Theater, Theatergruppen und Kulturunternehmen, die ihren Betrieb nicht oder nur bedingt wieder aufnehmen können, sind weiterhin auf Kurzarbeits- oder Ausfallentschädigung angewiesen.
t. Theaterschaffende Schweiz fordert die Fortsetzung der flankierenden Massnahmen wie Kurzarbeits- und Ausfallentschädigungen und Corona-Erwerbsersatz!
Finanzierung flankierender Massnahmen
t. Theaterschaffende Schweiz geht davon aus, dass der vom BR im März gesprochene Betrag von 280 Mio Franken nicht ausreichen wird, um die Ausfälle und Mehrkosten im Veranstaltungssektor wenigstens teilweise zu decken und damit zahlreiche Veranstaltungsorte vor dem Untergang zu retten.
t. Theaterschaffende Schweiz fordert die Aufstockung der Mittel, um den Kultursektor in den nächsten Monaten zu unterstützen.
Umsetzungsprobleme mit den Corona-Massnahmen
Mit grosser Sorge hat t. Theaterschaffende Schweiz die problematischen Entscheide und Praxis zur Kurzarbeitsentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende der letzten Tage beobachtet:
- Überraschende Aufhebung der Kurzarbeitsentschädigung für Inhaber*innen von Kulturunternehmen per Ende Mai (Entscheid des BR vom 20.05.20)
- Verrechnung von Kurzarbeitsentschädigung mit Subventionen bei teil-subventionierten Kulturbetriebe
- Teilweise keine Kurzarbeitsentschädigung mehr bei befristeten Arbeitsverträgen (entgegen der gesetzlichen Grundlage)
Diese Entwicklungen widersprechen dem erklärten Ziel des Bundesrates, nämlich eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.
Die verbandsübergreifende TASKFORCE «Corona Massnahmen Kultur» hat am 26. Mai 2020 Herrn Bundesrat Parmelin einen Brief gesendet. Er wurde von 41 nationalen Kulturverbänden unterzeichnet, unter anderem auch von t. Theaterschaffende Schweiz. Darin fordern wir den Bundesrat auf, entsprechend den erwähnten Zielen den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung im Kulturbereich weiter zu führen, auch für Inhaber*innen von Kulturunternehmen oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie bei befristeten Arbeitsverträgen.
Umso positiver sind die gestrigen Aussagen des BR zu werten: Die angekündigte Aufhebung der Kurzarbeitsentschädigung für Betriebsinhabende, und das betrifft sehr viele Kulturschaffende, muss wohl als «Ausrutscher» gesehen werden, der hoffentlich demnächst korrigiert wird.