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Kulturpolitik

Aktuelles

20. Mai 2020

Neue Berechnungs-Grundlage des Erwerbsersatzes

Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) passt Weisung zugunsten von Selbständigerwerbenden an

Selbständige Kulturschaffende haben Anspruch auf Erwerbsausfall-Entschädigung. Doch viele bekommen nur lächerliche Beträge ausbezahlt. Aufgrund Druck von vielerlei Seiten, auch von der Kultur, hat das BSV seine Praxis nun angepasst.

Bei vielen selbständigen Theaterschaffenden war der Schock gross, als sie von der Ausgleichskasse die Abrechnung zum Corona-Erwerbsersatz erhielten und manche hielten es sogar für einen Schreibfehler. Verschiedene Akteure sind daraufhin aktiv geworden, auch die Taskforce «Corona Massnahmen Kultur», die t. Theaterschaffende Schweiz mit- gegründet hat. Colette Nova, die Vizedirektorin vom Bundesamt für Sozialversicherung, sagt im Interview mit Kassensturz, dass die Weisung an die Ausgleichskassen nun angepasst würde. Neu wird in die Berechnung nicht nur das geschätzte («hinterlegte») Einkommen miteinbezogen, sondern das letzte definitive Einkommen. Selbständige Theaterschaffende, die aufgrund des geschätzten Einkommens eine Erwerbsersatzentschädigung bekommen haben, können nun bei der Ausgleichskasse einen Antrag stellen, damit das letzte definitive Einkommen als Grundlage genommen wird. Dies löst nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der Berechnungsgrundlage, aber immerhin können dadurch doch in vielen Fällen höhere Erwerbsersatzentschädigungen ausbezahlt werden.

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