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11. Januar 2022
Corona: Aktuelle Massnahmen des Bundes
Wichtige Begriffe:
3G = Zertifikat für Geimpfte, Genese oder Getestete
2G = Zertifikat für Geimpfte oder Genesene
2G+ = Zertifikat für Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich noch getestet sind
Folgende Massnahmen gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 und sind bis Ende März 2022 befristet:
- Zu Innenräumen von Kulturbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
- Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden.
- Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos, andererseits für Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen
- Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
- Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
Das BAG hat bestätigt, dass:
- für selbständige professionelle Künstler*innen sowie Personen in Ausbildung zum Profi (d.h. alle ohne einen Arbeitsvertrag) bei Veranstaltungen 3G gilt und keine Pflicht zum Tragen einer Maske (auf der Bühne) besteht.
- die Massnahmen für Arbeitnehmende (inkl. Arbeitnehmende einer Gastspielgruppe) vom Arbeitgebenden festgelegt werden. Wichtig ist aber, dass der Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht hat und die Arbeitnehmenden darum einem besseren Schutz unterstellt werden müssen als beispielsweise freiwillige Besuchende einer Veranstaltung. Die Theatergruppe/Gastspielgruppe muss dementsprechend gewährleisten, dass die Angestellten die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Es steht der Theatergruppe frei, als Schutzmassnahme das Covid-19-Zertifikat vorzuschreiben oder aber andere wirksame Massnahmen zu treffen. Allerdings ist es sicherlich wichtig, dass diese Massnahmen mit dem Veranstaltenden/Gastspielort abgestimmt sind. Es sind, ausser auf der Bühne, keine Ausnahmen von der Maskenpflicht zugelassen.
- keine Ausnahmen von 2G/2G+ für Freiwillige/Ehrenamtliche vorgesehen sind.
Wir sind derzeit daran, die Schutzkonzepte zu aktualisieren. Diese werden wohl frühestens Mitte Januar 2022 bereit sein.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 17. Dezember 2021
Diese FAQ geben Präzisierungen auch zum Kulturbereich. Insbesondere zu beachten sind folgende Nummern: Nr. 1, 4, 5, 7-10, 12.
Erläuterung zur Änderung vom 17. Dezember 2021
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie