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Kulturpolitik

Aktuelles

5. Mai 2020

Nothilfe/Soforthilfe für professionelle Kulturschaffende nutzen

Bist du aufgrund der Corona-Einschränkungen in einen finanziellen Engpass geraten? Übersteigen deine Ausgaben aktuell deutlich deine Einnahmen? Wir raten dir, wenn das auf dich zutrifft, bei Suisseculture Sociale bis zum 20. Mai 2020 ein Gesuch um Nothilfe/Soforthilfe einzureichen. Stell ein Gesuch, wenn du ohne finanziellen Zustupf deine Lebenskosten nicht mehr oder nicht mehr vollständig bestreiten kannst. Warte auf keinen Fall ab, bis deine Ersparnisse aufgebraucht sind, denn die Nothilfe/Soforthilfe berücksichtigt einen gewissen Vermögensfreibetrag. Suisseculture kennt die Arbeitsrealitäten von selbständig erwerbenden und/oder befristet angestellten Kulturschaffenden und beurteilt die Gesuche mit Kulanz. https://nothilfe.suisseculture...

Suisseculture Sociale hat ein FAQ-Dokument zusammengestellt, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Weitere Informationen sind zudem den Vergaberichtlinien entnehmbar.

Soforthilfe in Kürze:

  • Für wen: Professionelle Kulturschaffende, die selbständig erwerbend sind und/oder befristete Anstellungen haben. Kulturschaffende mit ausschliesslich (hochprozentigen) Festanstellungen werden an das RAV verwiesen.

  • Eingaben derzeit bis zum 20. Mai 2020 möglich (Verlängerung in Diskussion)

  • Leistung: Unterstützung für Kulturschaffende, die aufgrund der behördlichen Massnahmen zu Corona einen finanziellen Engpass haben. Leistung für 2 Monate (Verlängerung vorbehalten). Keine Rückzahlungspflicht (à fonds perdu).

  • Wo sich melden: https://nothilfe.suisseculture....

  • Wichtig: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist vorgängig eine Anmeldung um Erwerbsersatzentschädigung (nach EO). Das gilt (paradoxerweise) auch für Theaterschaffende mit befristeten Arbeitsverträgen, die eigentlich nicht zum Empfängerkreis der Erwerbsersatzentschädigung gehören. Sollte es nicht möglich sein, ein entsprechendes Gesuch bei der Ausgleichskasse einzureichen, so muss dies im Gesuch bei Suisseculture Sociale begründet werden.

Fragen? Melde dich bei uns unter info@tpunkt.ch.

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