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13. November 2020
Rückforderungen von Suisseculture Sociale: Klärung der Umstände
Einige Kulturschaffende, darunter auch t.Mitglieder, haben in den letzten Wochen überraschend ein Schreiben von Suisseculture Sociale erhalten. Darin werden sie gebeten, von SCS geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
Die Bitte auf Rückerstattung basiert auf einer zu hohen Auszahlung der Nothilfe in gewissen Fällen. Das Problem: In der ersten Phase der Nothilfe (April/Mai) waren die EO-Tagessätze der Ausgleichskassen noch nicht klar bestimmt, was in einer zu hohen Berechnung von Defiziten der Antragsteller*innen und damit der Nothilfe-Zahlungen resultierte. Die EO-Tagessätze sind relevant, weil die staatlichen Massnahmen miteinander verrechnet werden.
Mit dem positiven Entscheid des Bundesrates, den Erwerbsersatz bis Mitte September zu verlängern, wurde SCS die Möglichkeit genommen, die zu viel ausbezahlten Nothilfe-Beträge innerhalb der Laufzeit der COVID-Verordnung Kultur (die bis Sept 20 galt) zu verrechnen.
SCS hat bei den Rückforderungen aufgrund der Vorgaben des BAK und der Covid-Verordnung Kultur wenig Spielraum. Bei Fragen nimmt man am besten mit Suisseculture Sociale via Mail Kontakt auf: nothilfe@suisseculturesociale.ch
In der Zwischenzeit wurde die Nothilfe bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Suisseculture Sociale informierte darüber per Medienmitteilung am 12. November.