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News

17. März 2020

Schweizer Künstlerbörse 2020 ist abgesagt

Wir haben in den letzten Wochen alles darangesetzt, dass die Schweizer Künstlerbörse 2020 wie geplant im April 2020 im KKThun durchgeführt werden kann. Nachdem der Bundesrat am 13. März entschieden hat, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen bis Ende April 2020 zu verbieten, sind wir – mit grossem Bedauern, aber auch mit Verständnis für die behördlichen Interventionen – gezwungen, die 61. Schweizer Künstlerbörse abzusagen.

Die Schweizer Künstlerbörse ist eine wichtige Vermittlungsplattform in der freien Szene. Deshalb haben wir ein alternatives Angebot entwickelt, um Künstler*innen und Veranstalter*innen statt physisch und vor Ort nun auf analoge und digitale Weise zusammenzubringen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Modalitäten der Absage findet ihr untenstehend.

www.kuenstlerboerse.ch

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ALTERNATIVES ANGEBOT: DIGITALE UND ANALOGE VERMITTLUNG ZWISCHEN DEN KÜNSTLER*INNEN UND DEN VERANSTALTER*INNEN

2020 kann der Austausch zwischen Künstler*innen und Veranstalter*innen nicht vor Ort in Thun stattfinden. Stattdessen ermöglichen wir eine digitale und analoge Vermittlung, damit Theatergruppen, -duos und Künstler*innen trotzdem für die nächste Saison gebucht werden können. Über den vollständigen analogen Veranstaltungskatalog und den Ausbau unserer Website zugunsten von Theatergruppen und Künstler*innen tragen wir zur Sichtbarkeit der Theater- und Kulturproduktionen bei. Wir haben folgendes geplant:

  1. Den Katalog der Schweizer Künstlerbörse 2020 zu drucken und ALLEN Veranstalter*innen, die bei t. Mitglied sind, sowie den für 2020 ausgewählten Künstler*innen und Partner*innen per Post zuzustellen. Der Versand findet voraussichtlich in der KW 17 statt.
  2. Die Webseite www.kuenstlerboerse.ch temporär auszubauen. Neben den geplanten Einträgen bieten wir den Künstler*innen die Möglichkeit, Links zu Videos, welche sie zu Bewerbungszwecken (Vollzeitaufnahmen, Teaser, 20-minütiger-Auftritt) nutzten, auf unserer Webseite in einem Login-geschützten Bereich zu veröffentlichen. Der Relaunch der Webseite wird auf den Donnerstag 16. April geplant. Die Links sind während einer beschränkten Zeit bis Ende Mai abrufbar.
    Wir nehmen im Laufe der nächsten Tage mit allen Künstler*innen telefonischen Kontakt auf, um das Vorgehen zu besprechen.
    t.Mitglieder erhalten im April per Mail einen Link, um sich online zu registrieren. Im Anschluss erhalten sie einen Zugangscode für die Webseite.


MODALITÄTEN IN BEZUG AUF DIE ABSAGE DER SCHWEIZER KÜNSTLERBÖRSE 2020


Was passiert mit den Gagen für die Moderator*innen und engagierte Gala-Künstler*innen?

t. entrichtet 100 % der vereinbarten Gagen für die Moderator*innen und engagierten Gala-Künstler*innen.

Was wird zurückerstattet?
t. erstattet den vollen Kaufpreis zurück von

  • gekauften Tickets für die öffentliche Generalprobe
  • gekauften Gala-Tickets
  • gekauften 3-Tagespässen
  • Teilnahmegebühren
  • Standmieten

Was wird nicht zurückerstattet?
Die Einschreibegebühr (CHF/EUR 50.– respektive CHF/EUR 250.– für Bewerbungen von Musiker*innen) wird nicht zurückerstattet, da wir mit dem Katalog und der Webseite eine Plattform bieten. Ebenso werden Mitgliederbeiträge nicht zurückerstattet.

Wie wird zurückerstattet?
Die Rückerstattung erfolgt auf ein Bankkonto. Es werden keine Gutscheine ausgestellt. Für die Rückerstattungsmodalitäten werden wir uns bei euch melden. Käufer*innen hingegen, die ihre Tickets für die öffentliche Generalprobe vom Mittwoch 15. April über Starticket gekauft haben, werden gebeten, sich unter info@kuenstlerboerse.ch zu melden.

Ein Hinweis: Rückerstattungen werden erst dann vollzogen, wenn der ordentliche Mitgliederbeitrag bezahlt worden ist.

Gibt es Anpassungen für die Teilnahmebedingungen der Schweizer Künstlerbörse 2021?
Die Teilnahmebedingungen der Schweizer Künstlerbörse 2021 für Künstler*innen, die 2020 ausgewählt waren, aber nicht auftreten konnten, werden wie folgt angepasst:

Künstler*innen können sich mit dem gleichen Stück nochmals und/oder mit einem neuen Stück für die SKB 2021 bewerben. Weiter gelten die regulären Bewerbungsbedingungen. Das heisst: Es braucht in beiden Fällen eine neue Bewerbung. Die Bewerbungen durchlaufen das reguläre Bewerbungsverfahren. Die neu zusammengesetzte Auswahlkommission wird die Bewerbung beurteilen. Den 2020 ausgewählten Künstler*innen ist die Teilnahme an der SKB 2021 NICHT garantiert.

Schlussbemerkung
Wir bedauern sehr, dass die Schweizer Künstlerbörse nicht stattfindet. t. Theaterschaffende Schweiz setzt sich weiterhin auf allen Ebenen ein, um euch in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Wir versuchen in den nächsten Tagen alle betroffenen Künstler*innen und Partner*innen telefonisch zu erreichen. Ihr müsst also aktuell nichts unternehmen, ihr werdet von uns kontaktiert. Unsere Ressourcen sind beschränkt, deshalb bitten wir um etwas Geduld.

Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Verständnis.

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