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News

16. März 2020

Merkblatt von t. zu abgesagten Veranstaltungen

Bekomme ich meine Gage trotzdem? Bin ich verpflichtet, meinen Auftritt nachzuholen? Diese bangen Fragen stellen sich dieser Tage viele Künstler*innen, die mit Absagen ihrer Auftritte konfrontiert sind. Aber auch die Veranstaltenden sind verunsichert: Muss ich den Anlass absagen? Was passiert, wenn ich das Publikum nicht lückenlos kontrollieren kann? Muss ich Gagen zahlen, auch wenn ich keine Einnahmen habe?

Leider ist die Sache rechtlich nicht eindeutig. Das fängt damit an, dass nicht klar ist, unter welchen Vertragstyp Engagement- und Auftrittsverträge fallen. Sodann ist nicht restlos geklärt, welche rechtlichen Folgen eine solche Pandemie-Situation auf die gegenseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten hat.

Dennoch haben wir versucht, auf diesem Merkblatt die wichtigsten Informationen zu rechtlichen Situationen bei abgesagten Veranstaltungen für euch zusammenzufassen.

Wir sammeln ausserdem alle Anfragen und versuchen sie, in typische Fallgruppen zu bündeln und rechtlich beurteilen zu lassen.

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