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21. Februar 2024

Stellungnahme von t. zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV

Gemeinsam mit anderen Kulturverbänden hat t. Theaterschaffen Schweiz eine Stellungnahme zum Vorschlag von Bundesrat Albert Rösti betreffend Radio- und Fernsehabgaben («Serafe-Gebühren») verfasst. Aktuell bezahlen Privathaushalte jährlich 335 Franken für das breite Radio- und Fernsehangebot der SRG SSR. Die SVP hat gegen diese Gebühr eine Volksinitiative unter dem Titel «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» eingereicht. Diese dürfte in etwa zwei Jahren an die Urne kommen.

Im Herbst 2023 hat Bundesrat Rösti einen Gegenvorschlag präsentiert, der vom Gesamtbundesrat unterstützt wird: Er schlägt eine Senkung der Haushaltabgabe auf jährlich 300 Franken sowie die Befreiung gewisser Unternehmen von den Gebühren vor. Diese Anpassungen sollen auf Verordnungsebene (RTVV) stattfinden, also nicht in einem Gesetz und kommen damit auch nicht vor das Parlament.

t. Theaterschaffen Schweiz wie auch alle anderen Kulturverbände begrüssen, dass der Bundesrat die «Halbierungsinitiative» ablehnt, aber wir wehren uns grundsätzlich gegen die Senkung der aus unserer Sicht sehr moderaten Gebühren. Sparpotential für die stets steigenden Ausgaben der Privathaushalte bei sinkender Kaufkraft wäre durchaus vorhanden, beispielsweise im Gesundheitswesen. Aber genau dort verweigern die Initianten griffige Sparmassnahmen. Stattdessen schiessen sie gegen die SRG SSR.

Die SRG SSR ist ein öffentlich-rechtliches Medium mit klaren Vorgaben. Im Gegensatz zu den privatisierten Medien haben wir hier mehr Einfluss und Kontrolle. Die SRG SSR garantiert mit ihren Regionaljournalen regionale Berichterstattung in allen Landesteilen der Schweiz. Während wir eine brauchbare Kulturberichterstattung in einer privatisierten Medienlandschaft mittlerweile mit der Lupe suchen müssen, kann die SRG SSR darauf verpflichtet werden und bietet hier auch wichtige Plattformen. Wir spiegeln der SRG SSR allerdings auch den Abbau von wichtigen Kultur-Sendegefässen. Schliesslich ist die von Bundesrat Albert Rösti vorgeschlagene Abgrenzung von Kultur und Unterhaltung aus unserer Sicht nicht haltbar. Die Arbeit vieler unserer Mitglieder ist gerade beiden Bereichen zuzuordnen und soll nicht in überholte Kategorien wie U- und E-Kultur eingeteilt werden.

Zur gesamten Stellungnahme

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