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Kulturpolitik

Aktuelles

22. April 2020

Übersicht und Informationen zu den Massnahmen des Bundes

Hier geht es zur Übersicht des BAK:
https://www.bak.admin.ch/bak/d...


Erwerbsersatzentschädigung (nach EO)

  • Für wen: Selbstständigerwerbende Kulturschaffende
  • Eingaben derzeit möglich: Ja
  • Leistung: 80 % des Durchschnittseinkommens vom Vorjahr (AHV-Beitragsverfügung 2019), runtergebrochen auf Taggelder (Achtung: ein Anlass = ein Taggeld).
  • Wo sich melden: Bei den kantonalen Ausgleichskassen www.ahv-iv.ch

Nothilfe für Kulturschaffende

  • Für wen: Professionelle Kulturschaffende (natürliche Personen)
  • Eingaben derzeit möglich: Ja
  • Leistung: Unterstützung für Kulturschaffende, die aufgrund der behördlichen Massnahmen zu Corona in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Leistung für 2 Monate (Verlängerung vorbehalten). Keine Rückzahlungspflicht (à fonds perdu).
  • Wo sich melden: https://nothilfe.suisseculture...

Wichtig: Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist vorgängig eine Anmeldung um Erwerbsersatzentschädigung (nach EO). Das gilt (paradoxerweise) auch für Theaterschaffende mit befristeten Arbeitsverträgen, die eigentlich nicht zum Empfängerkreis der Erwerbsersatzentschädigung gehören. Sollte es nicht möglich sein, ein entsprechendes Gesuch bei der Ausgleichskasse einzureichen, so muss dies im Gesuch bei Suisseculture Sociale begründet werden.

Arbeitslose Theaterschaffende, die hauptsächlich als Arbeitnehmer*innen gearbeitet haben, melden sich weiterhin bei der Arbeitslosenkassen an: https://www.arbeit.swiss/secoa...

Kurzarbeitsentschädigung

  • Für wen: Arbeitgeber (juristische Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter) u.a. mit befristet angestellten Theaterschaffenden
  • Eingaben derzeit möglich: Ja
  • Leistung: 80 % des Erwerbsausfalles
  • Wo sich melden: Der Arbeitgeber meldet Kurzarbeit für seine Arbeitnehmende bei der kantonalen Amtsstelle an, sofern die Arbeitnehmenden damit einverstanden sind.
    https://www.arbeit.swiss/secoa...

Soforthilfe für Kulturunternehmen

  • Für wen: nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (juristische Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter)
  • Eingaben derzeit möglich: Je nach Kanton unterschiedlich
  • Leistung: rückzahlbare, zinslose Darlehen
  • Wo sich melden: Beim Kanton

Ausfallentschädigung

  • Für wen: Professionelle Kulturschaffende (Selbständigerwerbende sowie von der Nothilfe unterstützte Kulturschaffende) und Kulturunternehmen (juristische Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter)
  • Eingaben derzeit möglich: Je nach Kanton unterschiedlich
  • Leistung: Entschädigung bei Schliessung sowie Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten. Maximal 80 % des finanziellen Schadens. Es besteht keine Rückzahlungs-, aber eine Versteuerungspflicht.
  • Wo sich melden: Kanton

Wichtig: Die Ausfallentschädigung ist subsidiär zu allen anderen, oben erwähnten staatlichen Leistungen für die Kultur.

Und was soll ich jetzt wo, wann melden?

Kulturschaffende:

1. Erwerbsersatzentschädigung; evtl. auch Anmeldung beim RAV (Arbeitnehmende)
2. Nothilfe bei Suisseculture Sociale
3. Ausfallentschädigung


Kulturunternehmen (juristischen Personen, z.B. Theatervereine oder Veranstalter):

1. Kurzarbeitsentschädigung
2. Ausfallentschädigung


Weiter haben Kulturunternehmen die Möglichkeit rückzahlbare, zinslose Darlehen aufzunehmen.

Generell gilt: Erhaltene Beiträge werden miteinander verrechnet.

Wir bitten euch um Geduld, wenn die Formulare und Infos in eurem Kanton noch nicht bereit sind! Alle sind dran, aber nicht alle haben die gleichen Mittel.

Wir wissen, dass es ganz viele individuelle Fälle unter unseren Mitgliedern gibt. Wir lernen jeden Tag dazu, sehen uns aber immer wieder mit Neuerungen und Unklarheiten konfrontiert. Das macht die Beratung nicht immer einfach. Wir geben aber unser Bestes, euch nach dem neuesten Wissensstand mit Rat zur Seite zu stehen. Gerne könnt ihr euch bei Fragen auf info@tpunkt.ch melden.

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