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Branchen-Infos

t. Richtlöhne und Richthonorare

Einleitung: t. Richtlöhne und Richthonorare

Die von t. Theaterschaffen Schweiz herausgegebenen Richtlöhne und Richthonorare dienen berufstätigen Personen in den Freien Darstellenden Künsten als Lohn- und Honorarkompass.

Es stehen zwei Werkzeuge zu Verfügung, die den beiden Stationen einer Theaterproduktion entsprechen:

  1. t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare: Mit diesem Online-Rechner können die Löhne und Honorare für die Projektentwicklungs- und Probenphase ermittelt werden.
  2. t. Budget für Aufführungen: Eine Lohn- und Honorarkosten sowie alle weiteren Kosten umfassende Budgetvorlage für die Berechnung des Preises einer Theateraufführung.

Der t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare berücksichtigt individuelle Merkmale, indem verschiedene Faktoren wie Region, Verantwortungsgrad im Projekt, Berufserfahrung oder Kinderzahl miteinbezogen sind. So kann die angemessene Entlöhnung individuell ermittelt werden.

Das t. Budget für Aufführungen umfasst neben den Lohn- und Honorarkosten alle weiteren relevanten Positionen einer Theateraufführung (Materialkosten, Reise- und Unterkunftskosten, Werbe- und PR-Kosten etc.). Eine Anleitung führt die Positionen aus und hilft bei deren konkreten Berechnung.

Bei der Entstehung der Werkzeuge hat die Arbeitsgruppe erhebliche Unterschiede bei der Berechnung der Löhne festgestellt. Sie beruhen auf unterschiedlichen Kriterien, wie z. B.:

  • Lebensstandard nach Region
  • Berechnung des Lohns pro Woche oder pro Monat
  • mit oder ohne Ferien im Lohn
  • mit oder ohne zweite Säule der Altersvorsorge (BVG-Beiträge)

Aufgrund dieser Unterschiede weisen der t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare und das t. Budget für Aufführungen mehrere Abstufungen auf, sind flexibel und können auf verschiedene Weise genutzt werden.

Ziel der t. Richtlöhne und Richthonorare ist es, eine faire Entlöhnung von berufstätigen Personen in den Freien Darstellenden Künsten zu erreichen. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten – Einzelkünstler*innen, Theatergruppen, Veranstaltende und Förderstellen – auf Basis der Tools in einen Diskurs über Geld treten. Denn sowohl im Bereich der Freien Darstellenden Künsten wie auch in der Kultur allgemein wird viel zu wenig über Löhne, Honorare und Soziale Sicherheit geredet.

Ein offener und respektvoller Austausch zwischen den Parteien und das Verständnis für die Realitäten und Bedürfnisse des Gegenübers sind die Grundlage jeder Verhandlung. Die t. Richtlöhne und Richthonorare sind daher nicht dogmatisch zu verstehen, sondern als Werkzeuge, die die Transparenz fördern und die Arbeitsbedingungen in den Freien Darstellenden Künsten in der Schweiz verbessern sollen.

Lasst und über Geld reden!

Mit den Richtlöhnen und Richthonoraren von t. Theaterschaffen Schweiz.

t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare

Anleitung

Der t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare soll als Grundlage für die Berechnung der Löhne und Honorare von Einzelpersonen in Verhandlungen mit Theatergruppen / produzierenden Theaterhäusern dienen. Er bezieht sich spezifisch auf die Projektentwicklung und die Probenphase. Die Löhne und Honorare für Aufführungen befinden sich dagegen im t. Budget für Aufführungen.

Der t. Rechner ist als flexibles Instrument gedacht, das verschiedene Koeffizienten berücksichtigt und so eine bessere Anpassung an unterschiedliche Umstände und Voraussetzungen gewährleistet. Das Berechnungsinstrument liefert dabei empfohlene Richtwerte für Löhne und Honorare. Es handelt sich also nicht um gesetzliche Mindestlöhne.


BERECHNUNGSKOEFFIZIENTEN

Verantwortungsgrad

Um eine Praxis zu schaffen, die weniger auf Rollenhierarchien beruht, berücksichtigt das Berechnungsinstrument nicht den ausgeübten Beruf an sich, sondern den Grad der Verantwortung im Projekt. In den Freien Darstellenden Künsten werden die Verantwortlichkeiten nämlich oft nach Kriterien verteilt, die nicht unbedingt von der beruflichen Rolle abhängen.

Dem t. Rechner liegen drei verschiedene Verantwortungsgrade zugrunde:

  1. Verantwortung für den eigenen Arbeitsbereich: Ausführende Tätigkeit ohne konzeptionelle Aufgaben
    (z. B. für die eigene Rolle verantwortliche*n Schauspieler*in, Assistenz mit ausschliesslich ausführenden Aufgaben etc.).
  2. Verantwortung für einen Teilbereich: Selbständige Arbeit mit konzeptionellen Aufgaben. Eventuell Verantwortung für einen Teilbereich / ein Teilbudget
    (z. B. Kostümbildner*in / Techniker*in / Regieassistenz / Schauspieler*in / Assistenz mit Verantwortung für Teilbereiche etc.).
  3. Verantwortung für das gesamte Projekt: Maximal mögliche Verantwortung / Verantwortung für das gesamte Projekt. Verantwortung für die Verwaltung des Gesamtbudgets oder Verantwortung für das künstlerische Endergebnis (Inhalt, Ästhetik, Mitwirkende etc.)
    (z. B. Schauspieler*in mit gesamter Verantwortung, Regisseur*in, Produktionsleiter*in).

Es ist wichtig, die Rollen und Aktivitäten in einer Zusammenarbeit zu klären und möglichst präzis zu beschreiben, was genau zu den Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Person gehört. Dies kann auch in einem Pflichtenheft geschehen, das ein Anhang zum Vertrag darstellt (vgl. Muster-Arbeitsvertrag von t.).


Region

Die unterschiedlichen (wirtschaftlichen, politischen, kulturellen) Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen der Schweiz führen auch zu regional unterschiedlich hohen Fördermitteln und Marktbedingungen bzw. regional unterschiedlichen Löhnen und Honoraren.

Der t. Rechner stützt sich diesbezüglich auf die vom Bundesamt für Statistik bezeichnete Lohnniveau-Grossregionen (Lohnniveau - Grossregionen : https://www.bfs.admin.ch/bfs/d...). Aus dieser Grundlage ergeben sich sieben Kategorien:

  • Genferseeregion (VD, VS, GE)
  • Zürich (ZH)
  • Nordwestschweiz (BS, BL, AG)
  • Mittelland (BE, FR, SO, NE, JU)
  • Zentralschweiz (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG)
  • Ostschweiz (GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG)
  • Ticino (TI)

In einigen «Grossregionen» sind Kantone mit sehr unterschiedlichen Marktbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten vereint. In der Genferseeregion beispielsweise ist das Wallis in der gleichen Gruppe wie Genf (oder z. B. auch Basel-Stadt in der gleichen Gruppe wie Aargau), obwohl die Marktbedingungen dort sehr unterschiedlich sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verteilung der Kantone in den Grossregionen nicht wörtlich zu nehmen und immer entsprechend eurer Situation zu relativieren.

Wir sind uns der unterschiedlichen Fördermittel zwischen Stadt und Land bewusst und diese sollten in den Lohn- und Preisverhandlungen beachtet werden.


Welche Region zählt: Der Wohnort der/s Arbeitnehmer*in oder der Arbeits-/ Produktionsort?

Faire Praxis: Das Tool kann hier keine eindeutige Antwort auf die unterschiedlichen Arbeits-Konstellationen nennen. Wichtig ist, dass die regionalen Umstände Teil der Verhandlungen sein sollten. Wenn zum Beispiel eine Tessiner Theatergruppe eine Zürcher Schauspielerin anstellt, muss sie berücksichtigen, dass die Löhne in Zürich höher sind als im Tessin. Die Schauspielerin hingegen sollte sensibilisiert sein, dass die Fördermittel im Tessin niedriger sind als in Zürich. Es ist also - wie in vielen anderen Fällen - wichtig, eine Lösung zu finden, die die Situation beider Seiten berücksichtigt.


Berufserfahrung (in Jahren)

Mit dem t. Rechner soll die in der Berufsausübung gesammelte Erfahrung anerkannt und bewertet werden. Freischaffende haben typischerweise keine kontinuierliche und ununterbrochene Berufsausübung. Umso wichtiger ist es, dass dies bei der Berechnung der Berufserfahrung keinen Nachteil darstellt.

Achtung: Der Koeffizient der Berufserfahrung bezieht sich auf die Jahre der Berufsausübung und nicht auf das Alter des*der Arbeitnehmenden!


Kind(er)

Freiwilliger Beitrag an die Kinderbetreuungskosten
Aus unserer Sicht ist die Anerkennung von Betreuungspflichten auch in finanzieller Hinsicht ein wichtiger Punkt für faire Arbeitsbedingungen in den Freien Darstellenden Künsten. Der Zugang zu externer Kinderbetreuung ist für Leute, die in diesem Bereich arbeiten, noch schwieriger. Es braucht oft zusätzliche Anstrengungen und Kosten, weil bei atypischen und abendlichen Arbeitszeiten eine Tagesbetreuung nichts nützt, oder weil es gerade für Freischaffende oft komplizierter ist, Zulagen zu beantragen. Im t. Rechner wird dies mit einem Pauschalbetrag pro Kind von CHF 35.— pro Monat zusätzlich zum Basislohn vergütet. Dieser freiwillige Beitrag an die Kinderbetreuungskosten wird Teil des Lohns, auf den auch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen (der freiwillige Betreuungszuschlag im t. Rechner ist nicht in einem Gesetz oder einem GAV festgelegt, so dass er zum beitragspflichtigen Lohn gehört). Der Kinderkoeffizient kann auch für andere Care-Arbeitssituationen eingesetzt werden, beispielsweise Pflege von Angehörigen, Altenpflege oder Behindertenbetreuung.

Kind(er): Gesetzliche Familienzulage
Eltern von minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern haben in der Regel Anspruch auf eine Familienzulage. Da diese in jedem Kanton anders geregelt sind und in ihrer Höhe variieren, führt dies zu komplizierten Konstellationen und hohen administrativen Kosten, insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen mit häufig wechselnden Arbeitgebenden. In einigen Kantonen (Zürich, Genf) können Freischaffende die Familienzulagen deshalb wie Selbstständigerwerbende direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen, was für alle Beteiligten wesentlich einfacher ist.
Siehe z. B.: SVA Zürich


Weitere Bemerkungen:

  • Spesen: Der t. Rechner bezieht sich nur auf Lohnzahlungen für die Projektentwicklung und für die Probenphase.
    Jede Kostenerstattung muss zusätzlich ausgehandelt und festgelegt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Praktiken, die sehr stark von der Art des Projekts und des Kontextes abhängen.
    Wir empfehlen Folgendes: Wenn die an den Proben beteiligten Personen nicht nach Hause zurückkehren können (unabhängig davon, ob sie aus einem anderen Kanton oder einer anderen Stadt kommen), sollten eine Übernachtung und Verpflegung oder eine Pauschale für diese Ausgaben vorgesehen werden.

  • Für Angestellte beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche.

  • Der 13. Monatslohn ist nicht obligatorisch und nicht im t. Rechner abgebildet. Wird ein 13. Monatslohn vereinbart, erhöht sich der Bruttolohn um 8.33 %. Dieser Prozentsatz entspricht 1/12 des Jahreslohnes, also einem 13. Monatslohn.

  • Die vom t. Rechner vorgeschlagenen Richtempfehlungen beziehen sich nicht auf Werbeproduktionen, deren Honorare im Dokument «Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen» zusammengefasst sind.
  • Weitere Parameter: In Gehaltsverhandlungen sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann die Grösse der Produktion eine Rolle spielen: Bei größeren Projekten ist es realistisch, höhere Gehälter zu erwarten, insbesondere für Berufe wie Kostümbildner*innen und Produktionsleiter*innen.

t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare

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Grundlohn / -honorar ohne BVG

pro Tag *

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CHF

pro Woche

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CHF

pro Monat (durchschnittlich)

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CHF

* Wichtig: Für Einsätze von insgesamt weniger als 3 Tagen sollte der Tagessatz um 20% erhöht werden

Bruttolohn / -honorar mit Ferien ohne BVG

pro Tag *

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CHF

pro Woche

0.00

CHF

pro Monat (durchschnittlich)

0.00

CHF

* Wichtig: Für Einsätze von insgesamt weniger als 3 Tagen sollte der Tagessatz um 20% erhöht werden

Infos

t. Budget

t. Budget
Richtpreise für Aufführungen von t. Theaterschaffen Schweiz

Das t. Budget für Aufführungen bietet sowohl für Künstler*innen (Einzelkünstler*innen, Theatergruppen) als auch für Veranstaltende / Veranstaltungsorte eine Grundlage, um die Kosten für die Aufführung von Stücken zu kalkulieren, zu verhandeln und somit einen angemessenen Preis dafür festzulegen.

Das t. Budget ist ein flexibles Instrument für verschiedene Situationen. Es kann je nach Bedarf angepasst werden, indem weitere Posten hinzuzufügt oder überflüssige Zeilen gelöscht werden. Das t. Budget ist eine Vorlage für eine einzelne Aufführung. Bei mehreren Aufführungen am selben Ort entfallen einige Kosten (z. B. Reise- und Transportkosten, Auf- und Abbaukosten). Wir empfehlen jedoch, den beteiligten Personen für jede weitere Aufführung den gleichen Lohn zu zahlen.

t. Richtlöhne und Richthonorare für Theateraufführungen von t. Theaterschaffen Schweiz

pro Person auf der Bühne, pro Aufführung

Lohn: CHF 450 - 550.– + Ferienentschädigung
Honorar: CHF 470 - 575.– + Ferienentschädigung + BVG-Beiträge

Zu beachten: Was die Aufführungs- und Tourneetätigkeiten betrifft, ist das System zur Berechnung der Löhne und Honorare in der Romandie und der italienischen Schweiz anders, da die Löhne und Honorare der an den Aufführungen beteiligten Personen auf eine Art und Weise berechnet werden, die eher den vom t. Rechner vorgeschlagenen Tagessätzen für die Entwicklungs- und Probenphase der Aufführungen entspricht.

Was speziell die Romandie betrifft, kann ab dem 4. Dezember 2023 für die bei Corodis eingereichten Anträge auf Unterstützung von Tourneen, auf den Preisrechner und das Budgetmodell (sowie deren Gebrauchsanweisungen) zurückgegriffen werden. Diese werden auf der Corodis-Website veröffentlicht.

Preis einer Aufführung

Es gibt zwei grundlegende Elemente, welche der Preis einer Aufführung beeinflussen: Erstens der Finanzierungsgrad des künstlerischen Projektes / der Aufführung und zweitens die finanziellen Mittel des Veranstaltenden / des Veranstaltungsortes, in dem das Projekt präsentiert wird:

  1. Finanzierungsgrad des künstlerischen Projekts: Künstlerische Projekte, die keine oder nur eine begrenzte Finanzierung haben, müssen die Produktionskosten durch die Aufführungen refinanzieren, wodurch sich der Endpreis der Aufführung erhöht. Dieser Refinanzierungsanteil ist am Ende des t. Budgets aufgeführt.
  2. Finanzierungsmöglichkeiten von Veranstaltenden / des Veranstaltungsortes: Die Frage der Finanzierung stellt sich auch beim Veranstaltungsort: Erhält der*die Veranstaltende / der Veranstaltungsort Fördermittel oder müssen alle Mittel selber generiert werden (Eintritte, Bareinnahmen usw.)? Die Eintrittspreise und Auslastung / Publikumszahlen sind ebenfalls relevant. Dies alles hat Einfluss auf den Preis, der für die Aufführung bezahlt werden kann.

Wichtig ist: Ein offener und respektvoller Austausch zwischen den Vertragspartner*innen und das Verständnis für die Realitäten und Bedürfnisse des Gegenübers ist die Grundlage für jede Verhandlung.

Glossar

Berufe in den Freien Darstellenden Künsten

Berufe in den Freien Darstellenden Künsten

Erläuterungen

Die beschriebenen Berufsbilder in diesem Glossar dienen als Grundlage für die Diskussion über Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Rahmen eines Projektes In den Freien Darstellenden Künsten.

In den Freien Darstellenden Künsten gestalten sich Projekte sehr unterschiedlich in Bezug auf Grösse, Ressourcen, Komplexität, Form und Organisationsstruktur. Das Glossar bietet daher keinen vordefinierten Arbeitsumfang oder fixen Zeitrahmen für ein Projekt, sondern fordert dazu auf anhand der Funktion, des Aufgabenumfangs und Verantwortungsgrades den Zeitaufwand einzuschätzen. Anhand dieses Zeitaufwandes kalkuliert der t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare den Lohn oder das Honorar, basierend auf verschiedenen Kriterien (Berufserfahrung, Region, Grad der Verantwortung im Projekt etc.).

Die Löhne und Honorare der involvierten Personen können sich daher innerhalb eines Projektes unterscheiden, selbst wenn man im Kollektiv arbeitet. In den Freien Darstellenden Künsten werden Verantwortlichkeiten oft nach Kriterien verteilt, die nicht unbedingt vom Berufstitel abhängen. Wir möchten ein Instrument anbieten, welches ermöglicht, innerhalb dieser Zusammenarbeitsmodelle einen bewussten Umgang mit der Entlöhnung zu fördern.

Den Richtlöhnen und Richthonoraren von t. Theaterschaffen Schweiz liegen drei verschiedene Verantwortungsgrade zugrunde:

1. Verantwortung für den eigenen Arbeitsbereich: ausführende Tätigkeit ohne konzeptionelle Aufgaben.

2. Verantwortung für einen Teilbereich / grössere inhaltliche oder strukturelle Verantwortung:
Selbständige Arbeit mit konzeptionellen Aufgaben. Eventuell Verantwortung für einen Teilbereich / Teilbudget.

3. Verantwortung für das gesamte Projekt:
Maximal mögliche Verantwortung / Verantwortung für das gesamte Projekt. Verantwortung für die Verwaltung des Gesamtbudgets oder Verantwortung für das künstlerische Endergebnis (Inhalt, Ästhetik, Mitwirkende etc.)

Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten, Pflichten und Aufgaben in einer Zusammenarbeit zu klären und möglichst präzis zu beschreiben. Dies kann auch in einem Pflichtenheft geschehen, das ein Anhang zum Vertrag darstellt (siehe dazu der Musterarbeitsvertrag von t.).

Die im Glossar genannten Berufe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Assistenz

Eine Assistenz kann Aufgaben für die künstlerische Leitung (Regieassistenz), die Produktionsleitung (Produktionsassistenz) oder im Bereich der Ausstattung (Bühnenbild- und/oder Kostümassistenz) übernehmen.

Autor*in

Der*die Autor*in eines Theaterstücks kann in unterschiedlichem Umfang an einer Produktion beteiligt sein.

Dies kann von einem vorliegenden Text, der für die Bühne inszeniert oder adaptiert wird, über das Schreiben während der Probenzeit mit den Darsteller*innen bis hin zur Beauftragung eines Textes oder Gesamtwerks reichen, das vor den Proben geschrieben wird. Dies gilt auch für Texte, die von Schauspieler*innen stammen.

€£¥$ Wird der Text oder eine Idee eines*einer Autor*in gespielt, stehen Tantiemen zu, ausser im Vertrag ist ein expliziter Verzicht aufgeführt. Weitere Informationen zur Verwaltung der Urheberrechte für Bühnen- und audiovisuelle Werke sind bei der SSA zu finden: www.ssa.ch

Bühnenbild

Der*die Bühnenbildner*in ist verantwortlich für Konzept und Bau des Bühnenbildes und für die Herstellung und Besorgung der Requisiten. Die Person arbeitet eng mit Regie, Choreografie und Technik zusammen und ist bei den Proben und Endproben nach Bedarf anwesend.

In einigen Fällen werden Bühnenbild und Kostüme von ein und derselben Person hergestellt.

Choreografie

Der*die Choreograf*in ist für die Kreation der Choreographie einer Theater- oder Tanzaufführung verantwortlich, trägt die künstlerische Verantwortung für die Aufführung und ist Ansprechpartner*in für die verschiedenen beteiligten Mitarbeiter*innen.

Wie bei der musikalischen Leitung kann ein Choreografie-Auftrag im Theater sehr unterschiedlich bezüglich Umfangs und Inhalt sein. Das geht von einer Tanzperformance innerhalb eines Sprechstücks über die Arbeit an der Körperlichkeit einer Figur oder einem Training während der Proben bis hin zu einer eigenständigen Choreografie innerhalb des Stücks.

Dramaturgie

Der*die Dramaturg*in unterstützt den*die Regisseur*in/Choreograf*in oder das künstlerische Kollektiv bei der Erarbeitung einer Aufführung.

Typische Aufgaben der Dramaturgie sind: Suche nach relevanten Texten und Arbeitsmaterialen, Aufbereitung von Hintergrundwissen für die künstlerische Leitung und die Schauspielenden, Produktionsdramaturgie im Sinne von Ordnen, Hinterfragen und Spiegeln von künstlerischen Prozessen, Hilfe bei Kürzungen und Verdichtungen der Inszenierung, Erstellung von Eingabe-, Werbe- und Begleitmaterialien (Konzept, Pressetexte, Programmhefte, Einführungen für Zuschauer).

Hospitanz

Im Kontext der darstellenden Künste bezieht sich eine Hospitanz darauf, dass jemand (ein*e Theaterstudent*in oder ein*e junge*r Theaterinteressierte*r) die Gelegenheit erhält, hinter den Kulissen einer Bühne zu arbeiten und Einblicke in den Arbeitsalltag und die Abläufe einer Produktion zu gewinnen. Dies kann das Beobachten von Proben, das Mitwirken bei technischen Vorbereitungen, das Kennenlernen der verschiedenen Abteilungen (wie Bühnenbau, Beleuchtung, Kostüme usw.) und das Erleben der Aufführungen umfassen.

Kostümbild

Die für das Kostümbild verantwortliche Person ist zuständig für das Konzept, Entwurf und Herstellung bzw. Anschaffung aller notwendigen Kostüme für eine Produktion. Die Person arbeitet eng mit der künstlerischen Leitung zusammen und verfolgt in der Regel die verschiedenen Phasen der Proben, wenn dies für notwendig erachtet wird.

In einigen Fällen werden Bühnenbild und Kostüme von ein und derselben Person hergestellt.

€£¥$ Wenn die Person Material zur Verfügung stellt, ist die Nutzung und Amortisierung zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Maskenbild

Der Aufgabenbereich des Maskenbilds umfasst alle künstlerischen und handwerklichen Tätigkeiten, die zur Gestaltung und Herstellung von Masken erforderlich sind. Neben Entwurfsskizzen, Zeichnungen und Modellen umfasst die Tätigkeit alle plastischen Arbeiten zur Veränderung und Gestaltung von Gesichtern und Körpern sowie die Herstellung oder Beschaffung von Masken oder Haarteilen. Die Person ist in der Regel auch für Make-up und Hairstyling zuständig.

Stellt die Person Material zur Verfügung (z. B. Kostüme, Perücken, technische Geräte, Zubehör), so sind neben der Vergütung auch der Verbrauch und die Abschreibung zu berechnen.

€£¥$ Wenn die Person Material zur Verfügung stellt, z. B. Kostüme, Perücken, technisches Material, Zubehör ist die Nutzung und Amortisierung zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Musikalische Leitung

In den Freien Darstellenden Künsten wird davon ausgegangen, dass die musikalische Leitung die Verantwortung für die musikalischen Aspekte der Produktion übernimmt, den Klangraum entwickelt und am Probenprozess teilnimmt, indem sie das Werk mit den Darsteller*innen probt. Das Engagement kann je nach Aufführung und Umfang der auf der Bühne verwendeten Musik sehr unterschiedlich sein. Es gibt Fälle, in denen der gesamte Klangraum im Voraus produziert wird, und andere, in denen die Darsteller*innen die Live-Musik selbst spielen, wobei es viele unterschiedliche Möglichkeiten und Mischformen gibt.

€£¥$ Stellt die Person die technische Ausrüstung oder ein Aufnahme- und Mischstudio zur Verfügung, müssen die Nutzung und die Abschreibung zusätzlich zu ihrem Honorar berechnet werden. Wenn der Musiker*innen während der Show Live-Musik spielen, wird für die Vergütung auf die Ansätze im t. Budget für Aufführungen verwiesen.

Oeil extérieur

Eine Person mit Expertise, die das künstlerische Team mit einem externen Blickwinkel unterstützt; sie kann als eine Art Mentor*in im Prozess der Erarbeitung und Realisierung der Show verstanden werden.

Produktionsleitung / Agenturen

Die Aufgabenbereiche, Spezialgebiete/Schwerpunkte und somit auch der Gesamtaufwand der verschiedenen Produktionsleiter*innen und Agent*innen variieren stark. Um Missverständnissen und falschen Erwartungen vorzubeugen, raten wir, die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit frühzeitig, individuell und detailliert untereinander zu klären. Aufgabenbereiche umfassen im weitesten Sinne Vertrags- und Personalwesen, Finanzierung, Kommunikation, Marketing und, in gewissen Fällen, Diffusion.

€£¥$ Für die Entlöhnung der Produktionsleitung/Agentur während der Aufführungen gelten die empfohlenen Tarife aus dem t. Budget für Aufführungen.

Regie

Die Regie trägt in der Regel die künstlerische Verantwortung für die Produktion und ist Ansprechpartner*in und Schnittstelle für alle Beteiligten. Zu den Aufgaben der Regie zählt neben der eigentlichen Inszenierungsarbeit die Vorbereitung einer Produktion: Thematik und Inhalt, Recherche, Besetzung, Inszenierungskonzept, inklusive Eingabe für Förderstellen in Zusammenarbeit mit der Produktionsleitung, Konzeptionsgespräche, Ansprechpartner*in für die Presse.

€£¥$ Wenn die Regie während der Aufführungen anwesend ist, wird für die Vergütung dieser Tätigkeit auf Ansätze im t. Budget für Aufführungen verwiesen.

Schauspieler*in / Interpret*in / Performer*in

Spielt eine oder mehrere Rollen auf der Bühne. Dazu gehören die Recherche und das Einstudieren der Rolle, das Lernen des Textes, die Teilnahme an Proben und Vorbereitungstreffen und dann die Aufführungen. Schauspieler*innen können auch an konzeptionelle Aufgaben beteiligt sein oder wesentlich zur Entstehung von Texten beitragen. Deshalb ist auch hier wichtig, die Verantwortlichkeiten genau zu definieren, bevor die Arbeit am Stück beginnt.

€£¥$ Das Lernen des Textes, die körperlichen Trainings und die Einarbeitung in die Rolle erfordern für die Darsteller*innen neben den eigentlichen Proben viel Zeit. Diese vor und nach den Proben geleistete Arbeit sollte angerechnet und vergütet werden.
Für die Vergütung der Darsteller*innen während den Aufführungen sind die Ansätze im t. Budget für Aufführungen zu beachten.

Tänzer*in

Der*die Tänzer*in arbeitet mit der*dem Choreografen*in zusammen oder entwickelt eigene Choreografien. Neben den Aufführungen gehören das Training, das Lernen der Choreographie, die Teilnahme an Proben und Vorbereitungstreffen zur Arbeit des*der Tänzer*in.

€£¥$ Für Tänzer*innen bedeutet die Aufrechterhaltung des körperlichen Trainings und das Erlernen und Einarbeiten in die Rolle einen hohen Zeitaufwand, neben den eigentlichen Proben. Die vor und nach den Proben geleistete Arbeit sollte angerechnet und vergütet werden.

Für die Vergütung von Tänzer*innen für Auftritte beachten Sie bitte die empfohlenen Ansätze im t. Budget für Aufführungen.

Technik

In den Freien Darstellenden Künsten gehen wir davon aus, dass das Lichtkonzept, die Lichteinrichtung und die technische Einrichtung und Betreuung der Aufführungen bei einer Person liegen. Diese Person ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung des Lichtkonzeptes, die technische Betreuung der Endproben und der Gastspiele.
Dazu gehören die technische Planung und Vorbereitung eines Gastspiels, der Transport und Auf-/Abbau des Bühnenbilds.

€£¥$ Wenn die Person Material zur Verfügung stellt, z. B. technisches Material, Bühnenbild ist die Nutzung und Amortisierung des Materials zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Für die Vergütung von Techniker*innen für die Auftritte beachten gilt es die empfohlenen Ansätze im t. Budget für Aufführungen zu beachten.

Theaterveranstalter*in / Theaterhaus

Die finanziellen Mittel der Veranstaltenden beeinflussen den Preis einer Aufführung (siehe t. Budget für Aufführungen).

Es gibt institutionelle (Stadttheater) und nicht-institutionelle Theater. Ein institutionelles Theater wird von der öffentlichen Hand finanziell so ausgestattet, dass es in der Lage ist, die gesamten Kosten einer Aufführung zu bezahlen. Es kann auch Produktionen oder Koproduktionen mit anderen Partnertheatern und Festivals oder mit freien Theatergruppen durchführen.
Ein nicht-institutionelles Theater kofinanziert und koproduziert in den meisten Fällen die Aufführungen, die es dort programmiert. Die eingeladenen freien Theatergruppen ergänzen die Kosten ihrer Aufführungen oder decken sie durch Subventionsanträge bei der öffentlichen Hand (Gemeinde, Stadt, Kanton, Pro Helvetia usw.) sowie bei privaten Stiftungen.

€£¥$ Bei institutionellen Theatern haben Veranstaltende grundsätzlich eine Fixanstellung und erhalten einen Monatslohn. Bei nicht-institutionelle Theater gibt es sehr unterschiedliche Ansätze: von freiwilliger Arbeit bis zum Monatslohn. Hier kann der t. Rechner für Richtlöhne und Richthonorare eingesetzt werden.

Theaterpädagogik

t. Theaterschaffen Schweiz ist Mitglied bei Kulturvermittlung Schweiz und hat gemeinsam mit ihnen Empfehlungen erarbeitet, auch für Theaterpädagog*innen.

https://www.kultur-vermittlung...

Arbeiten im Kollektiv

Arbeiten im Kollektiv

Künstlerische Leitung und Kulturschaffende im Kollektiv
In vielen Fällen werden Auftritte in den Freien Darstellenden Künsten im Kollektiv produziert. Die Kollektivmitglieder übernehmen mehrere oder wechselnde Funktionen –beispielsweise wird die künstlerische Leitung von einer oder mehreren schauspielenden Personen oder von der Dramaturgie übernommen. Wir empfehlen auch bei dieser Arbeitsform im Sinne der Transparenz eine gründliche Diskussion über Funktionen, Arbeitsumfang und Verantwortungsgrad der Beteiligten. Auch innerhalb eines Kollektives können unterschiedliche Lohnansprüche thematisiert werden, je nach Verantwortungsgrad und Arbeitsumfang der einzelnen Personen.

Endregie
Wird im Kollektiv gearbeitet, ist es üblich, eine Endregie zu engagieren. Diese stösst in der Regel in der letzten Phase vor der Premiere zur Produktion und führt die verschiedenen, gemeinsam erstellten Elemente zusammen.

Ko-Autor*in
Ein gängiges Modell bei kollektiver oder projektbasierter Arbeit ist es, eine*n Ko-Autor*in hinzuzuziehen. Diese Person verdichtet, dramatisiert, korrigiert und erstellt auch neue Texte, die im Kollektiv bei Rechercheprozessen, Improvisationen und Schreibversuchen von Schauspielenden entstehen.

t. Empfehlungen für die Förderstellen

Die entsprechenden Empfehlungen zu den t. Richtlöhnen und Richthonoraren wurden an öffentliche und private Förderstellen der verschiedenen Regionen versendet.

Gerne schicken wir euch die Empfehlungen auf Anfrage zu:
info@tpunkt.ch.
Bitte gebt dabei die Region an, für die ihr sie haben möchtet. Die Regionen findet ihr hier unter «Region».

Am 6. Juni findet Online-Q&A für Förderstellen statt.

Gagen von professionellen Schauspieler*innen in audiovisuellen Produktionen (ohne Werbung)

Wir empfehlen Schauspieler*innen, Filmproduzierenden, öffentlichen und privaten Vergabestellen von Fördermitteln die folgenden Gagen im professionellen Filmschauspiel einzuhalten. Sie basieren auf den Ergebnissen der Einkommensstudie des SSFV (2021) und umfassen drei Tarife, um sowohl der Berufsausbildung als auch der zunehmenden Berufserfahrung Rechnung zu tragen:

• Tarif A: Fr. 1'650 brutto
Einstiegsgage nach abgeschlossener Schauspielausbildung oder bei Erfüllung von definierten Alternativkriterien

• Tarif B: Fr. 1'950 brutto
Für erfahrene Schauspieler:innen mit 10 - 15 Jahren Berufserfahrung

• Tarif C: Fr. 2'350 brutto
Für sehr erfahrene Schauspieler:innen mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung

Es gibt keine Halbtagesgagen.

Lohngleichheit und Lohntransparenz
Für eine gleichwertige Leistung bei vergleichbarer Erfahrung muss unabhängig vom Geschlecht grundsätzlich die gleiche Gage bezahlt werden. Um sich vor Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts oder anderer Kriterien zu schützen, empfehlen wir allen Schauspieler:innen und ihren Agenturen, die Stillschweigepflicht bezüglich der Gagenhöhe im Arbeitsvertrag aufzuheben.

Die Gage vergütet weit mehr als nur den Drehtag
Die Richtlinien im Anhang listen übersichtlich auf, was mit einer Gage bezahlt wird und was nicht. So können sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende aber auch Vergabestellen von öffentlichen Fördermitteln bei der Vertragserstellung bzw. -prüfung leicht orientieren.

Beurteilung der professionellen Schauspieltätigkeit
Weil das Filmland Schweiz nicht nur sehr klein, sondern auch noch in verschiedene Sprachregionen aufgeteilt ist, können Schauspieler:innen i.d.R. nicht allein vom Schauspiel in Schweizer Filmproduktionen leben. Bei der Einstufung der Anzahl Berufsjahre muss deshalb sowohl die Erfahrung beim Film als auch beim Theater im In- und Ausland anerkannt werden.

Rechteabtretung und Künstliche Intelligenz (KI)
Die neuen Richtlinien verweisen auf die neuen zu regelnden Möglichkeiten, die sich durch die Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) für Schauspieler:innen und Produzent:innen stellen. Im Vertrag muss eindeutig festgehalten sein, dass sich die Rechteabtretung der Leistungsschutzrechte einzig auf das Vertragsprojekt bezieht und eine weitere Nutzung des audiovisuellen Materials z.B. für Prequels, Sequels, Nutzung von Stimme oder Gesicht mittels generativer KI ohne Einholen der Rechte nicht erlaubt ist.

Alle weiteren Nutzungen des audiovisuellen Materials und/oder die Synchronisation des Filmprojekts in andere Sprachen mit der Stimme der Schauspielerin/des Schauspielers mittels KI müssen ebenfalls vertraglich geregelt werden.

Richtlinien Gagen und Buyouts bei Werbeproduktionen

Empfehlungen der Verbände t., SzeneSchweiz, SSFV und SSRS zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen.

Arbeitsgruppe / Projektleitung

Arbeitsgruppe t. Richtlöhne und Richthonorare

  • Cristina Galbiati, Co-Präsidentin t. Theaterschaffen Schweiz
  • Eric Devanthéry, Vorstandsmitglied t. Theaterschaffen Schweiz
  • Nina Mariel Kohler, Vorstandsmitglied t. Theaterschaffen Schweiz
  • Christophe Drag, Adminstrativer Leiter Cie Philippe Saire, Vorstandsmitglied Les Compagnies Vaudoises
  • Gabi Bernetta, Produzentin, Bernetta Theaterproduktionen, Gewinnerin Schweizer Theaterpreis 2018
  • Anja Lauper, Agentin Kunstprojekte.ch / Tourbo-music.ch
  • Judith Rohrbach, ehem. Co-Leiterin Kleintheater Luzern / seit Oktober 2023 Leiterin Schweizer Künstlerbörse und Stv. Leitung t. Theaterschaffen Schweiz

Projektleitung Geschäftsstelle t.

  • Chantal Hirschi, Geschäftsleiterin t. Theaterschaffen Schweiz
  • Clara Gudehus, Verantwortliche Dienstleistungen und Projekte

Unterstützt von:

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