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t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare

Anleitung

Der t. Rechner Richtlöhne und Richthonorare soll als Grundlage für die Berechnung der Löhne und Honorare von Einzelpersonen in Verhandlungen mit Theatergruppen / produzierenden Theaterhäusern dienen. Er bezieht sich spezifisch auf die Projektentwicklung und die Probenphase. Die Löhne und Honorare für Aufführungen befinden sich dagegen im t. Budget für Aufführungen.

Der t. Rechner ist als flexibles Instrument gedacht, das verschiedene Koeffizienten berücksichtigt und so eine bessere Anpassung an unterschiedliche Umstände und Voraussetzungen gewährleistet. Das Berechnungsinstrument liefert dabei empfohlene Richtwerte für Löhne und Honorare. Es handelt sich also nicht um gesetzliche Mindestlöhne. 
 

 

BERECHNUNGSKOEFFIZIENTEN 
 

Verantwortungsgrad

Um eine Praxis zu schaffen, die weniger auf Rollenhierarchien beruht, berücksichtigt das Berechnungsinstrument nicht den ausgeübten Beruf an sich, sondern den Grad der Verantwortung im Projekt. In den Freien Darstellenden Künsten werden die Verantwortlichkeiten nämlich oft nach Kriterien verteilt, die nicht unbedingt von der beruflichen Rolle abhängen.

Dem t. Rechner liegen drei verschiedene Verantwortungsgrade zugrunde:

  1. Verantwortung für den eigenen Arbeitsbereich: Ausführende Tätigkeit ohne konzeptionelle Aufgaben 
    (z. B. für die eigene Rolle verantwortliche*n Schauspieler*in, Assistenz mit ausschliesslich ausführenden Aufgaben etc.).
     
  2. Verantwortung für einen Teilbereich: Selbständige Arbeit mit konzeptionellen Aufgaben. Eventuell Verantwortung für einen Teilbereich / ein Teilbudget
    (z. B. Kostümbildner*in / Techniker*in / Regieassistenz / Schauspieler*in / Assistenz mit Verantwortung für Teilbereiche etc.).
     
  3. Verantwortung für das gesamte Projekt: Maximal mögliche Verantwortung / Verantwortung für das gesamte Projekt. Verantwortung für die Verwaltung des Gesamtbudgets oder Verantwortung für das künstlerische Endergebnis (Inhalt, Ästhetik, Mitwirkende etc.) 
    (z. B. Schauspieler*in mit gesamter Verantwortung, Regisseur*in, Produktionsleiter*in).
     

Es ist wichtig, die Rollen und Aktivitäten in einer Zusammenarbeit zu klären und möglichst präzis zu beschreiben, was genau zu den Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Person gehört. Dies kann auch in einem Pflichtenheft geschehen, das ein Anhang zum Vertrag darstellt (vgl. Muster-Arbeitsvertrag von t.). 
 


 

Region

Die unterschiedlichen (wirtschaftlichen, politischen, kulturellen) Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen der Schweiz führen auch zu regional unterschiedlich hohen Fördermitteln und Marktbedingungen bzw. regional unterschiedlichen Löhnen und Honoraren.

Der t. Rechner stützt sich diesbezüglich auf die vom Bundesamt für Statistik bezeichnete Lohnniveau-Grossregionen (Lohnniveau - Grossregionen : https://www.bfs.admin.ch/bfs/d...). Aus dieser Grundlage ergeben sich sieben Kategorien:

  • Genferseeregion (VD, VS, GE)
  • Zürich (ZH)
  • Nordwestschweiz (BS, BL, AG)
  • Mittelland (BE, FR, SO, NE, JU)
  • Zentralschweiz (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG)
  • Ostschweiz (GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG)
  • Ticino (TI)

In einigen «Grossregionen» sind Kantone mit sehr unterschiedlichen Marktbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten vereint. In der Genferseeregion beispielsweise ist das Wallis in der gleichen Gruppe wie Genf (oder z. B. auch Basel-Stadt in der gleichen Gruppe wie Aargau), obwohl die Marktbedingungen dort sehr unterschiedlich sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verteilung der Kantone in den Grossregionen nicht wörtlich zu nehmen und immer entsprechend eurer Situation zu relativieren.

Wir sind uns der unterschiedlichen Fördermittel zwischen Stadt und Land bewusst und diese sollten in den Lohn- und Preisverhandlungen beachtet werden. 
 


Welche Region zählt: Der Wohnort der/s Arbeitnehmer*in oder der Arbeits-/ Produktionsort? 
Faire Praxis: Das Tool kann hier keine eindeutige Antwort auf die unterschiedlichen Arbeits-Konstellationen nennen. Wichtig ist, dass die regionalen Umstände Teil der Verhandlungen sein sollten. Wenn zum Beispiel eine Tessiner Theatergruppe eine Zürcher Schauspielerin anstellt, muss sie berücksichtigen, dass die Löhne in Zürich höher sind als im Tessin. Die Schauspielerin hingegen sollte sensibilisiert sein, dass die Fördermittel im Tessin niedriger sind als in Zürich. Es ist also - wie in vielen anderen Fällen - wichtig, eine Lösung zu finden, die die Situation beider Seiten berücksichtigt.

 

Berufserfahrung (in Jahren)

Mit dem t. Rechner soll die in der Berufsausübung gesammelte Erfahrung anerkannt und bewertet werden. Freischaffende haben typischerweise keine kontinuierliche und ununterbrochene Berufsausübung. Umso wichtiger ist es, dass dies bei der Berechnung der Berufserfahrung keinen Nachteil darstellt.

Achtung: Der Koeffizient der Berufserfahrung bezieht sich auf die Jahre der Berufsausübung und nicht auf das Alter des*der Arbeitnehmenden!
 


Care-work

Freiwilliger Beitrag an der Care-Arbeit (care-work)
Aus unserer Sicht ist die Anerkennung von Betreuungspflichten auch in finanzieller Hinsicht ein wichtiger Punkt für faire Arbeitsbedingungen in den Freien Darstellenden Künsten.  
Der Care-Arbeit-Koeffizient kann für alle Care-Arbeitssituationen eingesetzt werden, beispielsweise Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Altenpflege oder Behindertenbetreuung. 

Der Zugang zu externer Kinderbetreuung ist für Leute, die im Bereich der Freien Darstellenden Künsten arbeiten, noch schwieriger. Es braucht oft zusätzliche Anstrengungen und Kosten, weil bei atypischen und abendlichen Arbeitszeiten eine Tagesbetreuung nichts nützt, oder weil es gerade für Freischaffende oft komplizierter ist, Zulagen zu beantragen. Im t. Rechner wird dies mit einem Pauschalbetrag pro Kind von CHF 35.— pro Monat zusätzlich zum Basislohn vergütet. Dieser freiwillige Beitrag an die Care-Arbeit wird Teil des Lohns, auf den auch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen (der freiwillige Betreuungszuschlag im t. Rechner ist nicht in einem Gesetz oder einem GAV festgelegt, so dass er zum beitragspflichtigen Lohn gehört). 

Kind(er): Gesetzliche Familienzulage
Eltern von minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern haben in der Regel Anspruch auf eine Familienzulage. Da diese in jedem Kanton anders geregelt sind und in ihrer Höhe variieren, führt dies zu komplizierten Konstellationen und hohen administrativen Kosten, insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen mit häufig wechselnden Arbeitgebenden. In einigen Kantonen (Zürich, Genf) können Freischaffende die Familienzulagen deshalb wie Selbstständigerwerbende direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen, was für alle Beteiligten wesentlich einfacher ist. 
Siehe z. B.: SVA Zürich 
 


 

Weitere Bemerkungen:

  • Spesen: Der t. Rechner bezieht sich nur auf Lohnzahlungen für die Projektentwicklung und für die Probenphase. 
    Jede Kostenerstattung muss zusätzlich ausgehandelt und festgelegt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Praktiken, die sehr stark von der Art des Projekts und des Kontextes abhängen. 
    Wir empfehlen Folgendes: Wenn die an den Proben beteiligten Personen nicht nach Hause zurückkehren können (unabhängig davon, ob sie aus einem anderen Kanton oder einer anderen Stadt kommen), sollten eine Übernachtung und Verpflegung oder eine Pauschale für diese Ausgaben vorgesehen werden. In einigen besonderen Fällen können die Spesenerstattungen der AHV unterstellt werden.

     
  • Für Angestellte beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche. 

     
  • Der 13. Monatslohn ist nicht obligatorisch und nicht im t. Rechner abgebildet. Wird ein 13. Monatslohn vereinbart, erhöht sich der Bruttolohn um 8.33 %. Dieser Prozentsatz entspricht 1/12 des Jahreslohnes, also einem 13. Monatslohn. 

     
  • Die vom t. Rechner vorgeschlagenen Richtempfehlungen beziehen sich nicht auf Werbeproduktionen, deren Honorare im Dokument «Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen» zusammengefasst sind.
     
  • Weitere Parameter: In Gehaltsverhandlungen sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann die Grösse der Produktion eine Rolle spielen: Bei größeren Projekten ist es realistisch, höhere Gehälter zu erwarten, insbesondere für Berufe wie Kostümbildner*innen und Produktionsleiter*innen.