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Branchen-Infos

Soziale Sicherheit

Überblick Sozialversicherungen

Theaterschaffende mit wechselnden Arbeitgebenden und zeitlich befristeten Engagements stehen in Bezug auf die soziale Absicherung vor besonderen Herausforderungen. Denn ihre Arbeitssituation entspricht nur selten dem in den Sozialversicherungen vorgesehenen Normalfall.

Einen umfassenden Leitfaden zu Sozialversicherungen für Freischaffende bietet Suisseculture Sociale auf ihrer Webseite.

Eine Übersicht über die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende bietet das Dokument Sozialversicherungsbeiträge.

Touring Artists ist das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative. Es bietet hilfreiche Antworten auf sozialrechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Fragen.

AHV/IV/EO (1. Säule)

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)/ Invalidenversicherung (IV)/ Erwerbsersatzordnung (EO)


AHV-Pflicht bei geringfügigen Löhnen:

Arbeitgebende aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich leisten automatisch einen Beitrag an die AHV/IV/ALV der Arbeitnehmenden und rechnen für diese ab. Dies gilt auch für Löhne unter 2300.– Franken.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen je 6,4 Prozent für die AHV/IV/EO und ALV ein (Stand 2022).

BVG (2. Säule)

Berufliche Vorsorge (BVG)


CAST (Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende):
Freischaffende Künstler*innen und Selbständigerwerbende, die bei t. oder einem anderen Stifterverband Mitglied sind, können sich bei der CAST versichern. Weiter können sich Arbeitgebende bei der Pensionskasse anschliessen und ihre Angestellten versichern.

Artes & Comoedia (Romandie)
Die Vorsorgestiftung Artes & Comoedia steht allen Fachleuten offen, die in den Bereichen Kultur, Kunst, Unterhaltung und audiovisuelle Medien tätig sind. Sie bietet Selbstständigen und Arbeitgebern einen Versicherungsschutz in der beruflichen Vorsorge (BVG) mit Leistungen, die auf die Besonderheiten des Kultursektors zugeschnitten sind.

Beitragspflicht für Arbeitgebende von Freischaffenden:
Gemäss Art.46 BVG sind Arbeitgebende unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, sich an der Pensionskasse von Arbeitnehmenden zu beteiligen, auch wenn diese weniger als 3 Monate angestellt sind.

Beiträge von BAK und Pro Helvetia an die berufliche Vorsorge:
Kulturschaffende, die durch Förderbeiträge oder Preise vom Bundesamt für Kultur oder von der Pro Helvetia unterstützt werden, erhalten einen Beitrag an ihre berufliche Vorsorge. Einige Kantone und Städte haben einen ähnlichen Mechanismus eingeführt.

UVG und KTG

Unfall- (UVG) und Krankentaggeldversicherung (KTG)


Die Versicherungsberater von sennest ag bieten t. Mitglieder Kollektiv-Verträge für Krankentaggeld an und vermitteln Versicherungen u.a. in den Bereichen Unfall-, Haftpflicht-, Sach-, Transport- und Eventversicherungen. Interessierte t. Mitglieder können direkt mit dem Team von sennest ag Kontakt aufnehmen.

Suisseculture Sociale hat ein Merkblatt für Unfallversicherungen für Unternehmen im Kulturbereich erstellt. Das Merkblatt kann hier runtergeladen werden.

ALV

Arbeitslosenversicherung (ALV)


Wichtige Bestimmung für Freischaffende:

Bei der Berechnung der Beitragszeit für Arbeitnehmende in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen werden die ersten 60 Tage eines befristeten Vertrags doppelt gezählt (Art.12a AVIV).

Stellenmeldepflicht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Stellemeldepflicht für Berufsarten mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit. In unserem Bereich sind diese Berufsgruppen betroffen:

  • Schauspieler*innen (in Film und Theater)
  • Kabarettist*innen
  • Komiker*innen
  • Komödiant*innen
  • Statist*innen

Die Stellenmeldepflicht gilt für alle Stellen, die besetzt werden, egal, ob sie ausgeschrieben werden oder nicht. Anstellungen von maximal 14 Tagen müssen nicht gemeldet werden. Ansonsten sind praktisch keine Ausnahmen vorgesehen.

Das Merkblatt «Informationen zur Stellenmeldepflicht» gibt Auskunft, wie Arbeitgeber hinsichtlich der Stellenmeldepflicht vorzugehen haben.

Engagements im EU-Raum

Sozialversicherungen

Arbeitnehmende, die für mehrere Arbeitgebende und in verschiedenen Staaten erwerbstätig sind, bleiben grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht in ihrem Wohnstaat unterstellt. Hierfür soll das Formular A1 ausgefüllt werden. Dieses Formular muss bei der zuständigen AHV-Kasse angefordert werden.

Quellensteuer bei Engagements in Deutschland

Grundsätzlich gilt, dass berufsmässige darstellende Künstler*innen in dem Staat besteuert werden, indem sie diese Tätigkeit ausüben (Art.17 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland).

Das Merkblatt zur Quellenbesteuerung von Künstler*innen in Deutschland ist in Bearbeitung.

Online-Leitfaden «Artists Take Action»

Online-Ratgeber und Veranstaltungen «Artists Take Action» 

Unter dem Namen «Artists Take Action» veröffentlicht Suisseculture Sociale im Herbst 2024 in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden (darunter auch t. Theaterschaffen Schweiz) einen neuen umfassenden Online-Ratgeber. Dieser bietet Unterstützung bei der Beantwortung der drängendsten Fragen rund um die soziale Sicherheit im Kulturschaffen.

Flankierend zum Online-Ratgeber werden drei Veranstaltungen durchgeführt. Eingeladen sind alle Mitglieder der Berufsverbände. Die Teilnahme ist kostenlos. Fachexpert*innen und Vertreter*innen der Berufsverbände stellen das neue Angebot vor und verschaffen mit Kurzreferaten und Workshops einen breiten Einblick.

Termine:

  • 27. September, Plateforme 10 in Lausanne, 16:00 – 18:00 Uhr (Anschliessend Networking Apéro)
  • 06. November, Kulturmarkt in Zürich, 18:00 – 20:00 Uhr (Anschliessend Networking Apéro)
  • 20. November, LAC Lugano Arte e Cultura in Lugano, 17:00 – 19:00 Uhr (Anschliessend Networking Apéro)

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