Soziale Sicherheit
AHV/IV/EO (1. Säule)
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)/ Invalidenversicherung (IV)/ Erwerbsersatzordnung (EO)
AHV-Pflicht bei geringfügigen Löhnen:
Arbeitgebende aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich leisten automatisch einen Beitrag an die AHV/IV/ALV der Arbeitnehmenden und rechnen für diese ab. Dies gilt auch für Löhne unter 2300.– Franken.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen je 6,4 Prozent für die AHV/IV/EO und ALV ein (Stand 2022).