Branchen-Infos
Urheberrecht
Das Urheberrechtsgesetz von 1999 (revidiert 2008) bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Darüber hinaus regelt es auch die verwandten Schutzrechte von Interpret*innen, Ton- und Tonbildträgerproduzent*innen und Sendeunternehmen.
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften SUISA, SSA, Pro Litteris, und SUISSIMAGE sowie die Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechtsinhaber, deren Werke genutzt wurden, verteilen.
SUISA
Die SUISA vertritt die Rechte von
- Komponistinnen und Komponisten
- Textautor*innen
- Musikverleger*innen
Société Suisse des Auteurs SSA
Die SSA wahrt die Rechte der Urheber*innen von
- dramatischen Werken (Theaterstücke, Sketche, Pantomimen, Cabaret, Hörspiele etc.)
- audiovisuellen Werken (Drehbuch, Regie, Dialoge Bearbeitung) sowohl für Spiel- wie auch Dokumentarfilme
- musikdramatischen Werken (Autoren und Komponistinnen von Opern, Operetten und Musicals)
- Choreografien
- Multimedialen Werken (Drehbuch und Gestaltung)
Pro Litteris
Zum Mitgliederkreis von Pro Litteris gehören
- Schriftsteller*innen
- Autor*innen wortdramatischer und wissenschaftlicher Werke
- Journalist*innen
- bildende Künstler*innen
- Fotografinnen und Fotografen
- Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
- Kunst-, Bühnen- und Musikverlage
SUISSIMAGE
Mitglieder sind Angehörige der Funktionen Drehbuch, Regie, Produktion und Filmverleih.
SWISSPERFORM
Im neuen Urheberrechtsgesetz von 1992 werden neben den Urheber*innen auch die Leistungen von Interpret*innen, von Tonträgerherstellern, von Filmproduzent*innen sowie von Sendeunternehmen geschützt. Diese neuen Rechte werden Leistungsschutzrechte oder verwandte Schutzrechte genannt und werden von SWISSPERFORM vertreten.