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Beratungen

Vereinsgründung

t. empfiehlt Theatergruppen aus haftungsrechtlichen Gründen, die Rechtsform des Vereins zu wählen. Damit ist die persönliche Haftung der Beteiligten grundsätzlich ausgeschlossen. Ausserdem ist es im Verein organisierten Gruppen möglich, als Arbeitsgeber aufzutreten.