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Dienstleistungen

SUISA-Rabatt

Veranstaltermitglieder von t. erhalten mit ihrer Mitgliedschaft 10% Rabatt auf die fällige Urheberrechtsentschädigung. Voraussetzung für die Gewährung dieses Rabattes ist, dass das Veranstaltermitglied selber einen Vertrag mit der SUISA für den gemeinsamen Tarif K abgeschlossen hat und die darin erwähnten Bedingungen einhält.

Verbandsmitglieder, die Kleinkonzerte veranstalten und sich schriftlich verpflichten, diesen Tarif zu respektieren, und die Tarifbestimmungen einhalten, erhalten eine zusätzliche Ermässigung auf die für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte zu zahlende Entschädigung für Kleinkonzert;

  • von 5 %, wenn sie mehr als 10 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 10 %, wenn sie mehr als 15 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 15 %, wenn sie mehr als 25 Konzerte pro Jahr durchführen;
  • von 20 %, wenn sie mehr als 35 Konzerte pro Jahr durchführen;

Es wird auf die Anzahl der im Vorjahr nach diesem Tarif durchgeführten Konzerte abgestellt.