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Kulturpolitik

Aktuelles

26. Mai 2026

Medienmitteilung Suisseculture: WBK-N bestätigt die Kopiervergütungen

Medienmitteilung Suisseculture, 22. Mai 2026

Suisseculture ist erfreut, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) von einer Abschaffung der Kopiervergütungen absieht. Das ist ein Votum für effektive und effiziente urheberrechtliche Entschädigungen an Autorinnen, Autoren, Verlage und Kulturschaffende.

Die Kopiervergütungen sind ein von den Verwertungsgesellschaften professionell und pragmatisch geführtes System. Sie erfassen eine Wertschöpfung mit geschützten Inhalten. Falls das Kopieren zurückgehen sollte, wird es durch die Studien und Daten der Verwertungsgesellschaften dazu führen, dass die Vergütungen überprüft werden. Verbesserungsvorschläge gehören deshalb in die Tarifverfahren und nicht in das Gesetz.

Soweit weitere Abklärungen gemacht werden, auch im Zusammenhang der ähnlichen Motion von Nationalrat Nantermod, so erwartet Suisseculture Vereinfachungen bei der Datenbeschaffung und eine Überprüfung der Vergütungssumme. ProLitteris muss sämtliche Unternehmen der Schweiz einzeln anschreiben, um die Anzahl Stellen zu erfahren. Und die gesamten Vergütungen aller Organisationen und Verwaltungen der Schweiz beginnen bei bescheidenen CHF 32 pro Jahr und Organisation. Sie liegen insgesamt unter CHF 10 Millionen pro Jahr. Das ist angesichts der tatsächlichen Nutzungsmengen geschützter Inhalte ein sehr bescheidener Betrag.

Die nun von der Kommission erwähnten Ideen sind weitgehend bekannt und wurden in Tarifverfahren bereits behandelt:

  • Ein sogenanntes «Opt-out» klingt nach Wahlfreiheit, würde in der Praxis aber bedeuten, dass Unternehmen erklären können, keine geschützten Werke zu nutzen. Dies würde Kontrollen, Nachweise und Sanktionen notwendig machen – also zusätzlichen administrativen Aufwand und neue Bürokratie.
     
  • Auch eine genauere Bemessung nach tatsächlicher Nutzung ist nicht neu. Die heutigen Tarife unterscheiden bereits nach zahlreichen Branchen und Nutzungsformen. Noch detailliertere Modelle wären zwar denkbar, würden aber umfangreiche Deklarationen der Unternehmen über interne Kopier- und Informationsvorgänge voraussetzen. Die Unternehmen - Kunden der Verwertungsgesellschaften - bevorzugen eine einfache und geringe Pauschale.
     
  • Die Vermeidung von Doppelvergütungen bei digitalen Angeboten ist bereits berücksichtigt. Ebenso hat sich die Transparenz der Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren deutlich erhöht, unter anderem durch detaillierte Transparenzberichte und umfangreiche Veröffentlichungen zu Tarifen, Einnahmen und Verteilungen.
     
  • Weitere Datenerhebungen über die tatsächliche Nutzung wären möglich, verursachen aber erhebliche zusätzliche Kosten. Bereits heute basieren die Tarife auf professionellen und repräsentativen Studien.
     

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