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11. Mai 2026
Stellungnahme Suisseculture: Kopiervergütungen für Kunstschaffende unverzichtbar
Suisseculture lehnt die parlamentarische Initiative 25.408 klar ab. Die Initiative will die Kopiervergütungen für Unternehmen abschaffen. Damit würde ein bewährtes System geschwächt, das Kulturschaffenden, Medienschaffenden und weiteren Rechteinhaber:innen eine faire Vergütung sichert. Die Initiative geht zudem von einem falschen Bild aus: Heute geht es längst nicht mehr nur um Fotokopien, sondern auch um digitale Vervielfältigungen und interne Verbreiten in Unternehmen. Gerade jetzt wäre die Abschaffung ein falsches Signal. Der Kulturbereich steht wirtschaftlich unter Druck. Gleichzeitig stellen künstliche Intelligenz und digitale Massennutzungen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Eine funktionierende, rechtssichere und staatskostenneutrale Vergütung darf deshalb nicht aus dem bewährten System der Schweiz gestrichen werden.
Die parlamentarische Initiative 25.408 «Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss» will die Kopiervergütungen der Unternehmen beseitigen.
Suisseculture lehnt die parlamentarische Initiative 25.408 klar ab.
Auffällig ist ein Grundlagenirrtum: Im bewährten System der Schweiz sind nicht nur «Fotokopien» erfasst, sondern auch digitale Vervielfältigungen und das Verbreiten von Quellen aus Zeitungen, Zeitschriften und Büchern im Unternehmen. Das System ist schon vor Jahrzehnten im digitalen Zeitalter angekommen. Streaming, Download aus Abonnementen und soziale Medien werden schon heute ausgeklammert – dafür braucht es keine Gesetzesänderung.
Die Idee, urheberrechtliche Vergütungen anzugreifen, zeigt aber ein grösseres Problem und ist auch deshalb abzulehnen. Suisseculture stellt hier die wesentlichen Fakten zu den Kopiervergütungen zusammen.
Positionen und Argumente für Kopiervergütungen
1. Es geht um Ansprüche
Die Urheber:innen und Interpret:innen erhalten aus den Kopiervergütungen der Organisationen jährlich insgesamt rund 10 Millionen Franken. Diese Mittel fliessen nach den Regeln der Verwertungsgesellschaften und entsprechend den berücksichtigten Werken in den jeweiligen Verteilungen. Dass konkrete Lizenzen mit einem abstrakten System aus Tarifen und Pauschalen ergänzt werden, ist eine Errungenschaft des modernen Urheberrechts. Diese Vergütung ist keine Subvention und kein politisches Geschenk, sondern die Gegenleistung für eine Nutzung, die das Gesetz erlaubt.
2. Es geht um Wertschöpfung
Kulturschaffende brauchen ein konsistentes Urheberrecht: Wenn urheberrechtlich geschützte Leistungen genutzt werden und daraus ein Vorteil entsteht, ist eine Vergütung zu zahlen. Diesem Grundsatz folgen alle Tarife der Verwertungsgesellschaften. Sie beruhen immer auf einer konkreten Nutzungssituation. Dadurch werden die kreativen, produzierenden und publizierenden Personen an einer Wertschöpfung beteiligt, die sie weder verhindern noch kontrollieren können. Die Wertschöpfung wird manchmal konkret, manchmal statistisch ermittelt. Sie entsteht auch dann, wenn eine massenhafte Nutzung intern in Unternehmen, Verwaltungen und anderen Organisationen erfolgt. Auch zum Schutz der Privatsphäre und der Geschäftsgeheimnisse braucht es keine individuellen Nutzungsdaten; statistische Erhebungen haben Vorrang. Für solche Massennutzungen ersetzen die Kopiervergütungen eine unmögliche Einzelabrechnung.
3. Es geht um Medien, Wissenschaft und Kultur
Das angeblich überholte «Kopieren» ist nicht nur eine Realität, sondern eine Technik, die etwas reproduziert, das für alle wertvoll ist – auch für die Gesellschaft als Ganzes. Informationen und Meinungsäusserungen im Bereich Personalwesen, Unternehmensführung, IT, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – all dies darf in Organisationen frei vervielfältigt und verteilt werden, analog und digital. Dies geschieht zu einem bescheidenen Preis von CHF 3.20 bis 8.20 pro Vollzeitstelle und Jahr. Der Mindestpreis pro Organisation liegt bei moderaten CHF 32 pro Jahr. Das Kopieren ersetzt oftmals den Kauf oder das Abonnement von Zeitungen und Zeitschriften. Die Quellen sind unbegrenzt, von Journalismus über Fachzeitschriften und Wissenschaft bis zu Normensammlungen. Die Tarife der Verwertungsgesellschaften regeln eine bewährte Vergütung für nachgewiesene Nutzungen.
4. Tarife beruhen auf Beweisen
Die wertschöpfende Nutzung im beruflichen Bereich ist nachgewiesen. Die Verwertungsgesellschaften holen wissenschaftliche Studien ein. Diese weisen die Zahl der internen Kopien in Unternehmen detailliert nach – es sind pro Arbeitsstelle jährlich über 100 analoge Kopien und über 1000 digitale Kopien. Dass bestimmte Branchen mehr und andere weniger Informationen und Wissen verarbeiten, wird im Tarif berücksichtigt – und wurde von den Verhandlungspartnern und der Schiedskommission geprüft. Diese starke Legitimation sollte nicht durch einen Eingriff ins Gesetz unterlaufen werden.
5. Bewährte und erfolgreiche Tarifverfahren
Der Gemeinsame Tarif 8 ist das Ergebnis offizieller Verhandlungen. Er wurde mit den massgebenden Nutzerverbänden analysiert und entwickelt. In allen Tarifrunden bis heute wurde hart verhandelt und dann ein Kompromiss erzielt. Seit der letzten Revision umfasst der Tarif klare Regeln auf nur 10 Textseiten – mit einer klaren Grundvergütung, einer Zusatzvergütung für Medienspiegel und einer besonderen Vergütung für Kopierdienstleister (Copyshops, Medienbeobachtungsdienste und Bibliotheken). Auch der Schweizerische Gewerbeverband hat mitverhandelt, den vereinfachten Tarif mitgetragen und öffentlich hervorgehoben, dass der neue Tarif klarer und einfacher ist. Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris sorgt für ein korrektes, transparentes und einheitliches Inkasso. Verbesserungsvorschläge werden entgegengenommen und für die nächste Revision des Tarifs geprüft. Wenn schon eine Gesetzesänderung geprüft wird, dann müsste sie das Inkasso erleichtern. Die notwendigen Daten zur Berechnung der Vergütung (Anzahl Stellen pro Unternehmen) könnten den AHV-Daten entnommen werden.
6. Eine Urheberrechtspolitik im Zeitalter von KI
Das Anliegen, Vergütungen für Urheberrechte zu kürzen, übersieht die aktuell zentrale Herausforderung: künstliche Intelligenz. Hier geht es um massive Nutzungen kreativer Leistungen, die bisher weitgehend unvergütet bleiben. In einer solchen Lage darf nicht ausgerechnet eine bestehende, bewährte und funktionierende Kollektivvergütung aus dem System geschnitten werden. Suisseculture geht davon aus, dass eine Revision des Urheberrechtsgesetzes den Unternehmen bald erlauben wird, KI-Systeme intern zu nutzen. Dies erfordert eine Ergänzung von Art. 19 und 20 URG, welche heute die Kopiervergütungen regeln. Auch diese zusätzliche Nutzung und Wertschöpfung müsste mit einer angemessenen Kollektivvergütung kombiniert werden.
7. Eine Anerkennung des Kulturschaffens, die den Staat nichts kostet
Kulturschaffende stehen unter einem starken und wachsenden wirtschaftlichen Druck. Dies wegen Einsparungen in der Kulturförderung, Nachteilen in der sozialen Sicherheit, und nicht zuletzt wegen Auswirkungen der künstlichen Intelligenz. In dieser Lage brauchen die kreativen Menschen jeden Franken, auch und gerade die Kopiervergütungen. Das Urheberrecht ist keine Kulturförderung. Sondern es sorgt in den Händen der Verwertungsgesellschaften dafür, dass berechtigte Ansprüche erfüllt werden.
Fazit
Kopiervergütungen sind ein zeitgemässes Instrument, um urheberrechtlich relevante Massennutzungen rechtssicher, effizient und fair zu regeln. Sie schützen kulturelle Wertschöpfung dort, wo sie tatsächlich stattfindet: mitten im Arbeitsalltag von Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen.
Suisseculture fordert das Parlament und die zuständigen Kommissionen auf, die parlamentarische Initiative 25.408 abzulehnen.