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10. September 2024
Stellungnahme von t. zur AHV-Vernehmlassung
Bis zum 9. September läuft die Vernehmlassung über die «Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)». t. reichte dazu am 3. September eine Stellungnahme ein.
t. ist damit einverstanden, dass der Bundesrat nun vorschlägt, den Katalog von Arbeitgebenden, die zwingend «ab dem ersten Franken» AHV-Beiträge abrechnen müssen, um Chöre, Grafikunternehmen, Medien und Museen zu erweitern. Aus Sicht der Kulturschaffenden wird diese Änderung grundsätzlich begrüsst, denn auch in den zu ergänzenden vier Branchen sind kurze Arbeitsverhältnisse mit häufig wechselnden Arbeitgebenden eine Realität.