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17. Februar 2025
Informationen zur Stellenmeldepflicht
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Stellemeldepflicht für Berufsarten mit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit. In unserem Bereich sind die Berufsgruppe der Schauspieler*innen (in Film und Theater) betroffen:
Die Stellenmeldepflicht gilt für alle Stellen, die besetzt werden, egal, ob sie ausgeschrieben werden oder nicht. Anstellungen von maximal 14 Tagen müssen nicht gemeldet werden. Ansonsten sind praktisch keine Ausnahmen vorgesehen.
Achtung: Werden Stellen nicht gemeldet, so muss mit einer Strafanzeige und bis zu 40‘000 Franken Busse gerechnet werden.
Merblatt «Informationen zur Stellenmeldepflicht»