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21. Januar 2021
Medienmitteilung t. Theaterschaffende Schweiz: Lob für das «Zürcher Modell»
Der Berufsverband t. Theaterschaffende Schweiz begrüsst das innovative «Zürcher Modell» für eine rasche und unkomplizierte Entschädigungen der Kulturschaffenden ausdrücklich. Er fordert die Kantone auf, so rasch wie möglich ähnliche Lösungen anzubieten.
Seit rund 11 Monaten leidet die Kulturbranche unter einem faktischen Arbeitsverbot. Die Schweizer Theaterszene und damit auch unsere 1'700 Mitglieder sind direkt und schwer davon betroffen. Die Schweizer Theaterschaffenden waren und sind bereit, die nötigen gesundheitspolitischen Massnahmen mitzutragen. Sie sind dafür aber auf angemessene Entschädigungen angewiesen, ohne dafür betteln zu müssen.
Nach fast einem Jahr Krise stellen wir fest, dass sich das Zusammenspiel der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen zu unübersichtlich ist:
- Viele Betroffenen wissen nicht mehr, wo sie was einreichen müssen, und was sie überhaupt erwarten können. Dies ist neben der beruflich unsicheren Situation eine weitere grosse Belastung.
- Für die Verbände und die zuständigen Ämter bedeutet diese Unübersichtlichkeit seit Monaten sehr hohe Aufwände.
Diese Bürokratie ist einer Krise nicht angemessen. In einer Notlage braucht es schnellere und einfachere Mittel.
Nun hat der Kanton Zürich gehandelt: Er entschädigt alle Kulturschaffenden rückwirkend von Dezember 2020 bis Ende April 2021 mit einer monatlichen Pauschalzahlung von CHF 3'840.- (80% eines angenommenen Schadens von CHF 4'800.-). Dabei beruft er sich auf die «Richtgagen und Richtlöhne im freien Theater» unseres Verbandes.
Dieses Modell kommt allen Kulturschaffenden zugute. Ihm liegt ein entscheidender Paradigmenwechsel zugrunde: Nicht die Kulturschaffenden müssen mühsam nachweisen, wieviel Schaden sie haben, was ohne schriftliche Verträge oder bei fehlenden Engagements oft schwierig ist, sondern die Behörde geht angesichts der aktuellen Krise richtigerweise davon aus, dass die meisten Kulturschaffenden grosse Einbussen zu verzeichnen haben. Der Schaden wird also per se als erwiesen erachtet, was der gegenwärtigen Situation deutlich angemessener ist. Nichtsdestotrotz haben die Kulturschaffenden eine Bringschuld: Sie müssen alle zusätzlichen Einnahmen melden, damit diese von der Pauschalzahlung abgezogen werden können.
Auch wenn noch nicht alle Detailfragen zum Verfahren geklärt sind: t. Theaterschaffende Schweiz ist überzeugt, dass es nun solche innovativen Modelle braucht.