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3. April 2024
Neue Richtlinien für Gagen von professionellen Schauspieler*innen in audiovisuellen Produktionen (ohne Werbung)
Zu niedrige Gagen, ausgeprägter Gender Pay Gap und neue Herausforderungen durch KI
Die Corona-Pandemie und mehrere Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, wie schlecht die Einkommenssituation und damit die soziale Absicherung von Freischaffenden in der Kulturbranche sind. Diese Studie (SSFV 2021) hat nachgewiesen, dass dies insbesondere für das Filmschauspiel gilt.
Professionelle Schauspieler:innen erhielten im Zeitraum von 2010 – 2019 im Durchschnitt sehr niedrige Filmschauspielgagen und erlebten trotz zunehmender Berufserfahrung nur eine geringe Lohnentwicklung. Schauspieler:innen mit weniger als 10 Jahren Erfahrung erhielten trotz abgeschlossener Ausbildung vielfach Kleinstgagen. Frauen waren zudem von einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung (Gender Pay Gap) von durchschnittlich 23% betroffen.
Neue gemeinsame Gagenempfehlungen der Schauspielverbände für das Filmschauspiel
Weil Verhandlungen über die Einführung eines verbindlichen mehrstufigen Richtgagensystems mit den Filmproduzentenverbänden 2023 gescheitert sind, geben wir zusammen mit den Schauspielverbänden Schweizer Syndikat Film und Video (SSFV), Syndicat Suisse Romand du Spectacle (SSRS) und SzeneSchweiz – Berufsverband Darstellende Künste neue Richtlinien für Gagen von professionellen Schauspieler*innen in audiovisuellen Produktionen (ohne Werbung) heraus. Sie umfassen drei Tarife, damit die Berufsausbildung und die zunehmende Berufserfahrung anerkannt und der Gender Pay Gap verringert wird:
• Tarif A: Fr. 1'650 brutto
Einstiegsgage nach abgeschlossener Schauspielausbildung oder bei Erfüllung von definierten Alternativkriterien
• Tarif B: Fr. 1'950 brutto
Für erfahrene Schauspieler:innen mit 10 – 15 Jahren Berufserfahrung
• Tarif C: Fr. 2'350 brutto
Für sehr erfahrene Schauspieler:innen mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung
Die Gage vergütet weit mehr als nur den Drehtag
Der national wie international verwendete Begriff der Tagesgage im Filmschauspiel ist irreführend. Mit der Gage wird mehr als nur der eigentliche Drehtag bezahlt: Dazu gehören sämtliche Vorarbeiten wie Textstudium, Rollenentwicklung, Masken- und Kleiderproben sowie Spielproben, ausserdem auch einen Tag Nachsynchronisation und allfällige Festival- oder Medienauftritte. Zudem beinhaltet die Gage die weitgehende Abtretung an Leistungsschutzrechten und Persönlichkeitsrechten. Die Gage muss also den gesamten Aufwand und die Rechteabtretung angemessen vergüten.
Die neuen Richtlinien listen übersichtlich auf, was mit einer Gage abgegolten ist und was nicht. So können sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende, aber auch Vergabestellen von öffentlichen Fördermitteln bei der Vertragsgestaltung bzw. -prüfung leicht orientieren.
Neue vertragliche Regelungen wegen KI nötig
Die neuen Richtlinien verweisen zudem auf die neuen, vertraglich zu regelnden Herausforderungen, die sich durch die Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) für Schauspieler*innen ergeben.