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20. Februar 2025
Neue Förderkriterien Schweizerische Interpretenstiftung
Die Schweizerische Interpretenstiftung hat ihre Förderkriterien im Bereich «Live-Darbietungen und Tourneen» per 1. Februar 2025 angepasst. SIS begründet die Verschärfung damit, dass die eingegangenen Gesuche Jahr für Jahr zugenommen, die Fördermittel jedoch abnehmen.
- Einführung einer Budgetobergrenze von CHF 80’000
- Pro Künstler*in/Gruppierung nur noch eine Eingabe pro Jahr möglich
- Es gibt eine neue Sparteneinteilung: Jazz und Pop/Rock/Lyrics & Beats (bisher Pop/Rock) und neu eine Mindestanzahl von sechs Auftritten.
Überblick über die neuen Förderkriterien:
https://www.interpretenstiftung.ch/de/gesuche/informationen-zu-kulturgesuchen/